
Lettland verbietet Pelztierzucht
Verbot von Pelztierfarmen in 15 EU-Ländern // Europäische Bürgerinititative fordert EU-weites Verbot
Riga/Wien – Das lettische Parlament hat heute für ein vollständiges Verbot der Pelztierzucht gestimmt, das zum Jahr 2028 in Kraft treten wird. Lettland ist damit das 15. Land der Europäischen Union, das sich gegen Tierleid auf Pelztierfarmen stellt. In Österreich sind Pelzfarmen seit 2005 verboten, die letzte schloss bereits 1998. Eine aktuell laufende Europäische Bürgerinitiative (EBI), für die sich VIER PFOTEN engagiert, fordert ein EU-weites Verbot der Haltung und Tötung von Tieren zum „alleinigen oder hauptsächlichen Zweck der Pelzgewinnung, sowie des Inverkehrbringens von Zuchttierfellen und Fellprodukten“.

Die Zahl der für Pelz gezüchtete Tiere in Lettland ist in den vergangenen Jahren bereits rapide gesunken: Seit 2017 hat sich die Zahl halbiert, von mehr als 600.000 auf 300.000 Tiere im vergangenen Jahr. Nun setzt das lettische Parlament einen finalen Schlussstrich. In etlichen EU-Staaten ist die Pelzzucht aber weiterhin legal.
„Es gibt einen unaufhaltsamen Trend gegen die Zucht und den Verkauf von Pelzen in Europa. Dass Lettland als 15. EU-Mitgliedsstaat ein solches EU-weites Verbot erlässt, ist ein wichtiger Moment für die Initiative. Wir begrüßen die Entscheidung Lettlands uneingeschränkt“, sagt Thomas Pietsch, Pelz-Experte bei VIER PFOTEN.
Pelztierzucht ist nicht mehr zeitgemäß und immer mit enormer Tierquälerei verbunden. Darüber hinaus stellt sie auch ein Gesundheitsrisiko für Menschen dar. Die COVID-19-Pandemie ist für VIER PFOTEN ein mahnendes Beispiel dafür.
Hintergrund zur Europäischen Bürgerinititiative
Die EBI „Fur Free Europe“ wurde von einer Gruppe von Bürger:innen aus sieben EU-Mitgliedstaaten eingereicht und am 16. März.2022 von der Europäischen Kommission offiziell registriert. Seit dem 18. Mai.2022 läuft sie nun für die Dauer eines Jahres und steht aktuell bereits bei rund 350.000 Unterschriften. Das Ziel liegt bei einer Million Unterzeichner:innen, wobei gleichzeitig ein Schwellenwert von 67.680 Unterschriften in jeweils sieben EU-Ländern erreicht werden muss.
