Import von FOie gras: Status quo in der schweiz
Die Stopfmast ist in der Schweiz seit über 40 Jahren gesetzlich verboten. Dennoch boomt der Foie gras-Import.
Gesetzeslage in der Schweiz
Die Herstellungsart von Foie gras, die sogenannte Stopfmast (frz.: gavage), ist in der Schweiz seit dem Jahr 1978 verboten. Der Artikel 20 der Schweizer Tierschutzverordnung verbietet explizit das Stopfen von Hausgeflügel (hier eingeschlossen sind Enten und Gänse).
Importstatistiken
Trotz hiesigem Herstellungsverbot von Foie gras und anderen Stopfmastprodukten ist deren Import in die Schweiz nach wie vor erlaubt. Dennoch landen jährlich mehr als 200 Tonnen Foie gras und mehrere hundert Tonnen Enten-/Gänsebrust (darunter Magret) in der Schweiz. Die Schweiz gehört somit zu den Top 5 Foie gras-Importeuren weltweit. Der grösste Teil wird dabei aus Frankreich, dem weltweit grössten Foie gras-Produzenten, importiert.

Wenn man davon ausgeht, dass eine durchschnittliche Foie gras circa 500 Gramm wiegt, so leiden allein für den Schweizer Foie gras-Konsum jährlich circa eine Million Tiere. Hier eingeschlossen sind einerseits die männlichen Tiere, die gestopft werden und andererseits die weiblichen Eintagsküken, die jeweils kurz nach dem Schlüpfen geschreddert oder vergast werden, da ihre Leber nicht Foie gras-tauglich ist.
Importverbot
In der Schweiz besteht theoretisch die Möglichkeit, den Import tierquälerisch erzeugter Produkte zu verbieten. In der Praxis gestaltet sich dies jedoch oftmals sehr schwierig. In der Vergangenheit sind bereits zahlreiche parlamentarische Vorstösse betreffend eines Foie gras-Importverbots gescheitert. Es ist deshalb umso wichtiger, dass die Konsumentinnen und Konsumenten erkennen, welche Tierquälerei sich hinter Foie gras und anderen Stopfmastprodukten versteckt und diese Produkte strikt ablehnen.