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positivliste gänseproduktion

Strenge Kriterien für bessere Lebensbedingungen

Die Unternehmen werden nur dann auf der Positivliste genannt, wenn sie die Stopfleberproduktion (Stopfmast, Stopfleberverarbeitung, Stopfgeflügelzucht) und den Lebendrupf (jede Entnahme von Federn am lebenden Tier) und Finanzierung derselben nachweisbar in allen Betriebsteilen sowie integrierten Betrieben beendet haben und eine Wiederaufnahme ausgeschlossen ist. 

Zusätzlich verzichten alle aufgelisteten Unternehmen auf Käfighaltung. Die Unternehmen haben zudem unangemeldeten und unabhängigen Kontrollen zugestimmt.

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