
Nationalrat hält an einem glaubwürdigen Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative fest
Tierschutzorganisationen begrüssen den Entscheid fordern aber weiterhin ein Importverbot
Zürich, 17. Juni 2026 – Die globale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), der Schweizer Tierschutz STS, der Zürcher Tierschutz und Sentience äussern sich positiv zum heutigen Entscheid des Nationalrats, am eigenen Entwurf des indirekten Gegenentwurfs zur Stopfleber-Initiative festzuhalten. Der Rat hat damit ein wichtiges Zeichen für den Tierschutz gesetzt und einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Dennoch bleibt festzuhalten, dass aus Tierschutzsicht dringend ein Importverbot für Stopfleber geboten wäre.
Letzte Woche schlug der Ständerat vor, dass wenn die Importzahlen von Stopfleber trotz Deklarationspflicht nicht sinken, zuerst «tierwohlbezogene Importauflagen» umgesetzt werden sollen, noch bevor Reduktionsmassnahmen greifen. Diesem Vorschlag ist der Nationalrat nicht gefolgt, womit er an seiner Version des Gegenentwurfs festhält. Mit diesem Entscheid im Rahmen der Differenzbereinigung bestätigte der Nationalrat heute sehr deutlich, dass das Problem bei Stopfleber hauptsächlich die Zwangsfütterung ist und auch Auflagen in Bezug auf die Haltung der Tiere an der Tierquälerei nichts ändern. Die Stopfleberproduktion ist in der Schweiz seit Jahrzehnten verboten, da die Zwangsfütterung von Enten und Gänsen aus tierschutzrechtlicher Sicht immer Tierquälerei darstellt.
Die Tierschutzorganisationen unterstützen die Haltung des Nationalrates ausdrücklich. Die Version des Ständerates, welche tierwohlbezogene Auflagen oder Bedingungen an das Herstellungsverfahren knüpfen wollte, wird der Realität der Stopfleberproduktion nicht gerecht.
Keine glaubwürdigen Tierwohlstandards für Stopfleber möglich
Der Ständerat hatte vorgesehen, dass tierwohlbezogene Auflagen zulässig sein sollen, sofern sie «objektiv messbar, international anerkannt, verhältnismässig, praktikabel kontrollierbar und auf zertifizierten Standards abgestützt» sind. Doch solche Standards existieren nicht – und können auch nicht existieren:
- Ein Produkt darf gemäss EU- und französischem Recht nur «Foie gras» genannt werden, wenn es von zwangsgefütterten Tieren stammt.
- Zwangsfütterung ist immer Tierquälerei.
- Es gibt kein Label, das glaubwürdige Tierwohlstandards für Stopfleber garantieren könnte.
Labels wie Label Rouge oder IGP Canard à Foie gras du Sud-Ouest beziehen sich auf Produktqualität oder Herkunft – nicht auf Tierschutzaspekte. Sie verschärfen teilweise sogar die Belastung der Tiere, etwa durch Mindestmastdauer oder höhere Lebergewichte.
Wiederholte Missstände in der Branche zeigen Handlungsbedarf
Die jüngsten Verurteilungen in Frankreich unterstreichen, dass die Stopfleberindustrie kein verlässlicher Partner ist. 2025 wurden ein Betrieb und ein Züchter wegen Tierquälerei verurteilt, 2026 folgte eine Verurteilung gegen das Transportunternehmen wegen Beihilfe zur Misshandlung von Enten. Dies dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein – die Fälle kamen mangels Kontrollen nur dank einer französischen Tierschutzorganisation überhaupt ans Tageslicht.
Tierschutzorganisationen fordern Ständerat zur Einigung auf
Die unterzeichnenden Organisationen appellieren an den Ständerat, in der Differenzbereinigung dem Nationalrat zu folgen und dessen Version zu übernehmen. Nur so kann ein glaubwürdiger Gegenentwurf verabschiedet werden. Gleichzeitig weisen die Organisationen drauf hin, dass die konsequenteste Lösung das Importverbot wäre und damit die Unterstützung der Volksinitiative.