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Stopmast erzeugt grosses Tierleid

Importverbot von Stopfleber erleidet nächsten Rückschlag 

Stopfleber kann weiterhin in die Schweiz eingeführt werden 

15.9.2023

Zürich, 15. September 2023 – Gestern hat sich der Nationalrat gegen ein Importverbot von Stopfleber und für den Vorschlag des Ständerates, eine Deklarationspflicht einzuführen, entschieden. Die globale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN bedauert diese Entscheidung.

Im Juni hatte der Ständerat den Text der Motion Haab – Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber – mit einer knappen Mehrheit angenommen. Allerdings mit der Abänderung, dass anstelle eines Importverbotes für Stopfleber lediglich eine Deklarationspflicht umgesetzt werden soll. Nun ist auch der Nationalrat diesem Antrag gefolgt. Dieser hätte gestern noch einmal die Möglichkeit gehabt, sich für das Importverbot und somit gegen die Tierquälerei stark zu machen. Er entschied sich jedoch deutlich dagegen.   

Obwohl die Produktion von Stopfleber hierzulande seit über 40 Jahre verboten ist, wurden allein letztes Jahr davon rund 200 Tonnen importiert und somit für den Schweizer Markt über 300'000 Enten und Gänse zwangsgefüttert und getötet. Nur ein Importverbot hätte diese Doppelmoral abschaffen und dafür sorgen können, dass sowohl unserer Tierschutzgesetzgebung als auch dem Tierwohl Rechnung getragen wird. 

Stopfleber wird einerseits als Delikatesse gepriesen und andererseits als Tradition gesehen. Auch in der gestrigen parlamentarischen Debatte wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die kulturellen Ansprüche in der Schweiz nicht überall die gleichen seien. Aus der Sicht von VIER PFOTEN darf Kultur aber kein Argument für Tierquälerei sei. 

Nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar
Dass die Produktion von Stopfleber mit immensen Qualen für die Tiere verbunden ist, ist seit langem bekannt. Die Vögel werden mehrmals am Tag zwangsgefüttert bis ihre Leber krankhaft verfettet und das 10-Fache ihrer ursprünglichen Grösse erreicht. Den Tieren werden bei der Zwangsfütterung, die durch das gewaltsame Einführen eines Rohrs in die Speiseröhre erfolgt, teilweise die Flügel gebrochen und die Hälse verletzt. Dieses Verfahren ist nicht vereinbar mit den beiden Hauptzielen unseres Tierschutzgesetzes: Die Würde und das Wohlergehen der Tiere.

«Wir finden es sehr bedauernswert, dass in einem Zeitalter, in dem Informationen über die Herstellungsmethoden einfach zugänglich sind, dem Argument der Tradition immer noch so viel Gewicht beigemessen wird und das Tierwohl auf der Strecke bleibt.
Es kann nicht sein, dass die Schweiz sich immer wieder auf ihre strengen Tierschutz-Standards beruft, Tierquälerei im Ausland aber nicht nur ignoriert, sondern auch noch unterstützt.»

Lauretta Eckhardt, Policy Officer von VIER PFOTEN Schweiz

Ein Importverbot hätte nicht, wie oft behauptet, zu einer Verletzung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz geführt, weil es sich dabei um eine Massnahme gehandelt hätte, die sowohl zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Tieren als auch zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit ins Leben gerufen worden wäre und nicht protektionistisch motiviert war. Solche Ausnahmen sind in sämtlichen internationalen Abkommen vorgesehen.  

Des Weiteren gibt es mittlerweile viele schmackhafte Alternativen, für die keine Tiere zwangsgefüttert werden müssen: Aktuell zählt VIER PFOTEN mindestens 40 alternative Produkte, von denen 19 bereits in der Schweiz erhältlich sind. Dazu gehören Fleischalternativen ohne Zwangsfütterung wie Foie naturellement gras Canoie oder auch Happy Foie, und zahlreiche vegetarische und vegane Alternativen wie Faux gras oder Noix gras. Somit hätte die freie Wahl der Konsumierenden auch mit einem Importverbot von Stopfleber gewährleistet werden können.  

Sichtbare und eindeutige Deklaration  
Durch eine Deklarationspflicht wird nun zwar mehr Transparenz geschaffen als bisher, aber unsere Landwirtinnen und Landwirte werden weiterhin im Vergleich zu ausländischen Produzierenden diskriminiert. Ausserdem kann eine Deklarationspflicht kein Tierwohl garantieren, wie es das Beispiel der Pelzdeklarationspflicht zeigt, die seit 10 Jahren in Kraft ist und dennoch nicht richtig umgesetzt wird. VIER PFOTEN unterstützt den Wunsch nach Transparenz grundsätzlich, fordert nun aber, dass diese Deklaration auf der Verpackung sichtbar gemacht wird mit dem klaren Hinweis, dass es sich um ein Lebensmittel handelt, dessen Herstellung in der Schweiz aus Gründen der Tierquälerei verboten ist. Es sollte zudem bedingungslos dafür gesorgt werden, dass die Deklaration in die Tat umgesetzt wird. 

Auch wenn sich das Tierwohl dieses Mal in Bern nicht durchgesetzt hat, wird VIER PFOTEN sich weiterhin für Enten und Gänse einsetzen und dafür kämpfen, dass die Herstellung von Stopfleber zur Vergangenheit gehört.  

Hintergrundinformationen über die Realität der Stopfmast 
Bevor sie im Alter von etwa drei Monaten geschlachtet werden, leiden Gänse und Enten in der Stopfmast-Produktion ihr ganzes kurzes Leben lang. Kaum sind sie auf der Welt, werden sie verstümmelt: Um die Entwicklung ihrer Schnäbel und Krallen zu hemmen, werden diese starker Infrarotstrahlung ausgesetzt. Die biologischen Bedürfnisse der Tiere werden völlig missachtet. Meistens haben die Gänse und Enten keinen Zugang zu einem Gewässer. Dann werden sie zwangsernährt: Zweimal täglich wird ihnen innerhalb von drei Sekunden bis zu 1 Kilogramm Maisbrei in die Speiseröhre gepresst. Dies entspricht dem Sechsfachen ihrer normalen Nahrungsaufnahme. Die grausame Fütterung mit Rohren führt zu Verletzungen der Speiseröhre und endet manchmal gar tödlich. Die Tiere werden fettleibig und krank; sie atmen und bewegen sich nur noch schwer, bis sie schliesslich geschlachtet werden.

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