Anonymer Online-Handel von Hunden künftig verboten
Online-Plattformen werden in die Pflicht genommen
Zürich, 15. Januar 2018 – Die Schweizer Regierung unternimmt einen wichtigen Schritt gegen den anonymen Hundehandel im Internet. Ab 1. März 2018 müssen Online-Händler ihren vollständigen Namen und ihre Adresse sowie das Herkunfts- und Zuchtland des zu verkaufenden Hundes angeben. Auch Online-Plattformen werden nun endlich in die Pflicht genommen. Sie müssen zukünftig für die Vollständigkeit der Angaben sorgen.
Aktuell können Tierhändler in der Schweiz – dank fantasievollen Usernamen – ihre Hunde noch anonym auf Online-Plattformen zum Verkauf anbieten. Aufgrund einer Revision der Tierschutzverordnung ist damit aber bald Schluss.
Besonders erfreulich für VIER PFOTEN: Auch die Online-Plattformen werden künftig in die Pflicht genommen, denn sie müssen die Vollständigkeit der Angaben sicherstellen. So regelt es die neue Verordnung.
Plattform «Anibis.ch» ergreift weitere Massnahmen
Die Online Plattform Anibis.ch hat VIER PFOTEN gegenüber bestätigt, einen Schritt weiter als vom Gesetzgeber gefordert zu gehen: Neu dürfen auf der Plattform Tiere, die sich im angrenzenden Ausland befinden, nur noch von offiziell deklarierten Tierheimen und beim Handelsregister registrierten Züchtern verkauft werden. Privatpersonen wird dies nicht länger erlaubt sein. Zudem sind nur noch Rassekatzen zum Verkauf zugelassen, die korrekt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind. Dies sind zwei der Massnahmen, die VIER PFOTEN diversen Online Plattformen im Rahmen einer Kampagne im Sommer 2016 empfohlen hat und von Anibis.ch in den kommenden Wochen umgesetzt werden. Einige andere der von VIER PFOTEN empfohlenen Massnahmen werden von der Online-Plattform bereits seit längerem umgesetzt, so zum Beispiel die obligatorische Angabe des Mikrochips bei allen Hundeinseraten.