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Rechtslage in der Schweiz für tiere in zirkussen

Die rechtlichen Grundlagen sind unzureichend

Es ist verboten, Tere jeglicher Art zu misshandeln, sie zu überanstrengen und zur Schau zu stellen, wenn sie dadurch offensichtlich Schmerzen, Leiden oder Schäden erdulden müssen. Des Weiteren gibt es gesetzliche Anforderungen, wie ein Tier gehalten werden darf. Für die Haltung von Wildtieren braucht es eine Bewilligung. Die Voraussetzungen für eine solche Bewilligung sind in unserer Wildtierverordnung verankert.

Gehegegrössen für Wildtiere

Es gelten gesetzliche Mindestgrössen für die Gehege der Wildtiere. Diese müssen beispielsweise auch von Zoos eingehalten werden. Für Zirkusbetriebe gibt es gesetzliche Sonderregelungen. Diese Erleichterungen ermöglichen es dem Zirkus, die Wildtiere auf kleineren Flächen zu halten, und das obwohl sich die Bedürfnisse von Wildtieren im Zirkus und im Zoo nicht im geringsten unterscheiden. Die geltenden Mindestflächen an Platz dürfen im Zirkus um bis zu 30 Prozent unterschritten werden, wenn die Tiere regelmässig in der Manege trainiert oder vorgeführt werden. Die  erlaubte Unterschreitung der gesetzlichen Mindestgrössen bieten zum Ausleben von natürlicher Bedürfnissen keinen Platz und sind daher aus Tierschutzsicht absolut inakzeptabel.

Sogar der Bundesrat hat Zweifel

Die Nationalrätin Isabelle Chevalley hat im März 2015 die Motion «Festlegung der in Zirkussen zulässigen Tierarten» eingericht. Der Bundesrat empfahl dem Nationalrat die Ablehnung dieses Anliegens. Nach eigener Aussage sieht er keine Notwendigkeit, "die Zirkushaltung für bestimmte Wildtierarten zu verbieten". Es beständen keine objektiven Kriterien für ein Verbot einzelner Wildtierarten und jede Haltung müsse immer das Wohl der Tiere berücksichtigen.

Allerdings hielt er in seiner Stellungnahme vom Mai letzten Jahres fest, dass immer mehr Schweizer Zirkusse darauf verzichten würden, Tiere wie Nashörner, Bären oder grosse Raubkatzen auf Tournee mitzunehmen und fügte weiter an: «In der Tat ist es fast unmöglich, Tiere dieser Tierarten auf Tournee so zu halten, dass die Tierschutzvorschriften erfüllt sind; dies wäre zu kostenaufwendig und schwer realisierbar.» Immer mehr Zirkusbetriebe weltweit arbeiten erfolgreich ohne Wildtiervorführungen. Es ist zu hoffen, dass die Schweiz diesem Beispiel in naher Zukunft folgen wird.

Würde des Tieres

Das Schweizer Tierschutzgesetz schützt neben dem Wohlergehen von Tieren auch ihre Würde. Dieses Gesetz anerkennt, dass Tiere nicht beliebig für die Interessen des Menschen zur Verfügung stehen, sondern in erster Linie «um ihrer selbst willen» da sind. Es müssen also gewichtige Gründe dafür sprechen, Tiere in ihren Bedürfnissen einzuschränken. Die Haltung und Dressur von Wildtieren in Zirkusbetrieben dient einzig der Unterhaltung des Publikums. Ein solcher Zweck kann die schweren Einschränkungen, die den Tieren zugemutet werden, jedoch keinesfalls rechtfertigen.

Länder mit Wildtierverbot

Viele Länder verbieten bereits ganz oder teilweise die Wildtierhaltung im Zirkus. Hier finden Sie eine Liste.

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