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Streunerkatzen – Unterstützung für Gemeinden 

Von der Wichtigkeit eineKastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht   für   Katzen in Gemeinden 

10.7.2019

Die stetig anwachsende Population streunender Katzen stellt nicht nur eine Gefährdung für die Tiere selbst, sondern auch für Menschen dar. Denn einige Krankheitserreger können auch auf Menschen übertragen werden. Darüber hinaus sind die Hinterlassenschaften der Katzen in den Stadtgebieten aus hygienischer Sicht für viele ein Ärgernis. Hier erfahren Sie, wie sie als Gemeinde einerseits den Streunertieren helfen und andererseits ein angenehmeres Zusammenleben mit den Tieren ermöglichen können.

Zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland haben das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung freilebender Katzen inzwischen erkannt und sind dem Lösungsansatz der Stadt Paderborn gefolgt. Diese hat seit 2008 die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Rahmen einer kommunalen Verordnung verpflichtend vorgeschrieben. Nur durch die Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen lässt sich die unkontrollierte Vermehrung wirksam begrenzen.

Die gesetzliche Lage in Deutschland

Mit dem § 13b TierSchG haben die Landesregierungen die Ermächtigung durch Rechtsverordnung, eine Kastrationspflicht für freilaufende Hauskatzen über das Tierschutzgesetz zu begründen und per Delegationsverordnung können sie diese Befugnis an die Kommunen übertragen.

Für Gemeinden in Bundesländern, in denen der § 13b TierSchG noch nicht erlassen wurde, besteht die Möglichkeit, eine Kastrationspflicht über die Gefahrenabwehrverordnung, also über das Polizei- und Ordnungsrecht, einzuführen.  Im Wesentlichen wird die Einführung der Verpflichtung zur Kastration mit folgender Argumentation begründet: Nicht kastrierte freilaufende Hauskatzen sind zu einem erheblichen Anteil an der unkontrollierten Fortpflanzung von Katzen beteiligt. Die unerwünschten Katzenwelpen werden häufig ausgesetzt, bzw. sich selbst überlassen oder stammen von wildlebenden Katzen ab, die dann wiederum zu Streunerkatzen werden. Sie laufen Gefahr, sich aufgrund von Unterernährung und geschwächtem Immunsystem mit lebensbedrohenden Krankheiten zu infizieren.  Diese Katzen vermehren sich weiterhin und verwildern, so dass der Kreislauf des Katzenleids sich immer weiter fortsetzt. Zusätzlich steigt die Infektionsgefahr für gesunde freilaufende Hauskatzen und auch auf Menschen kann beispielsweise die Toxoplasmose übertragen werden. Hinzu kommt, dass die Hinterlassenschaften der zahlreichen Katzen oft als hygienische Zumutung für Anwohner empfunden werden. 

Es wird oft hervorgehoben, dass Katzen an der Abnahme des Singvogelbestandes beteiligt sind.

Tierschutzgesetz §13b

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen 

1. an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und 

2. durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können. 

 

In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der frei-lebenden Katzen erforderlichen Massnahmen zu treffen. Insbesondere können in der Rechtsverordnung 

1. der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt sowie 

2. eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschrieben werden.  

Die Städte und Gemeinden haben also die rechtliche Kompetenz durch Gefahrenabwehrverordnung eine Kastrationspflicht für Katzen einzuführen. Zielführend ist diese ordnungspolitische Massnahme allerdings nur bei einer gleichzeitigen Registrierung der Katzen in einem zentralen Register. Auf diese Weise lässt sich die Kastration nachvollziehen und Fundkatzen können umgehend wieder an ihren Besitzer zurückvermittelt werden. Den Kommunen bleiben so die Kosten für die Unterbringung dieser Fundtiere in den Tierheimen erspart.

VIER PFOTEN hilft den Katzen und unterstützt ihre Gemeinde

VIER PFOTEN setzt sich bereits seit über 25 Jahren zum Schutz von Streunertieren weltweit ein. Seit 2011 kümmert sich VIER PFOTEN auch um das Leid der Streunerkatzen in Deutschland. 

Seit 2011 hat VIER PFOTEN schon viel erreicht: 

2011 Start des Projektes «Sie sind Überall»  
mit einer grossen Aufklärungskampagne und einer Info Tour durch die grossen Städte Deutschlands ist das Projekt 2011 gestartet. Das erste Anliegen war, das Problem und das Leid der Katzen bekanntzumachen, denn die scheuen Tiere zeigen sich nur selten.  

2012 – Gründung des Bündnisses «Pro Katze»  
zusammen mit TASSO e.V. und dem bmt (Bund gegen Missbrauch von Tieren e.V.) gründete VIER PFOTEN ein Bündnis, um noch mehr für die Streunerkatzen in Deutschland erreichen zu können. 

2013 – Gemeinsame Forderung nach einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
zusammen mit dem Bündnis Pro Katze wurden über 150.000 Unterschriften an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, übergeben. Mit der Aktion wurde die gesetzliche Regelung zur Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen mit Freigang gefordert.  

Seit 2011 – Unterstützung von Gemeinden
VIER PFOTEN unterstützt seit Beginn des Projektes Gemeinden bei der Einführung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen mit Freigang und mit anschliessenden Kastrationsaktionen für Streunerkatzen. 

VIER PFOTEN setzt sich für Gemeinden und den Schutz der Tiere ein, durch: 

  • Bekanntmachung der Problematik
  • Lobbyarbeit
  • Unterstützung und Begleitung von Gemeinden und Vereinen bei der Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
  • Kastrationsaktionen
  • Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung

Eine VIER PFOTEN Erfolgsgeschichte: die Catch-Neuter-Release - Methode

Wie der Name bereits verrät, fangen wir Katzen, in dem wir sie mit Futter locken. Bei der Methode, Einfangen- Kastrieren-Impfen-Freilassen, werden die Katzen schonend mit Lebendfallen eingefangen. Anschliessend werden sie in einer ortsansässigen Tierarztpraxis kastriert, gechippt und registriert, medizinisch versorgt und gegen Parasiten behandelt. Nach einer Erholungsphase werden sie an ihren angestammten Platz zurückgebracht. 

Nur die gezielte Kastration von Streunern führt langfristig zum Erfolg. Neben lokalen Kastrationsprojekten reisen wir rund um den Globus und helfen Streunertieren. 

VIER PFOTEN unterstützt Höfe und Gemeinden, in denen eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht eingeführt wurde.

gemeinsam helfen wir streunerTieren

Unterstützen Sie unsere Arbeit, um das Leid der Strassentiere langfristig und nachhaltig zu lindern

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Nehmen Sie gern Kontakt mit unser Streunerkatzen-Koordinatorin Manuela Stau auf: 

Manuela Stau

Manuela Stau - Koordination Streunerkatzenprojekt Deutschland

streunerkatzen@vier-pfoten.de

+49 40 399 249-33

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