Verbraucherschutz
Wir wollen klare Kennzeichnung der Herkunft von tierischen Produkten
Gemäss der neuen EU-Kennzeichnungsverordnung können Verbraucher seit April 2015 neben dem Schlachtort auch den Aufzuchtort eines Tieres ermitteln. Dies gilt allerdings nur für Frischfleisch. Bei verarbeiteten Produkten bleibt der Verbraucher über die Herkunft und über die Haltungsstandards der Tiere noch immer im Dunkeln. Wir fordern deshalb ein gesetzliches Kennzeichnungsverfahren für Produkte tierischen Ursprungs, welches die Haltungsbedingungen der Tiere erkennbar macht. Dies ist momentan nur bei Schaleneiern der Fall, fehlt jedoch für alle anderen Produkte. So z.B. solche, in denen Eier verarbeitet wurden sowie für Fleisch- und Milchprodukte. Hier hat der Verbraucher weiterhin keine Möglichkeit, sich für eine tierfreundlichere Variante zu entscheiden.