Schutz von Tieren in der Nutztierhaltung
Frewilligkeit statt gesetzliche Regelungen bremsen den Tierschutz
Die Bundesregierung hat mit ihrer Politik der «freiwilligen Vereinbarungen» den Tierschutz in den letzten vier Jahren nicht vorangebracht. Statt gesetzliche Regelungen zu schaffen, wurde lediglich auf freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft gesetzt, um systembedingte Tierschutzprobleme in der Nutztierhaltung anzugehen.
VIER PFOTEN fordert von den Parteien, dass sie die mangelhaften rechtlichen Rahmenbedingungen zur Tierhaltung in Deutschland angehen und:
- sich für ein Verbot von Amputationen und Eingriffen, die Tiere an das Haltungssystem anpassen sollen, einsetzen;
- eine Betäubungspflicht für Kastrationen bei allen Tierarten fordern;
- das Töten männlicher Eintagsküken der Legelinien gesetzlich verbieten (das Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei wird voraussichtlich erst 2019 zum Einsatz kommen. Das Verfahren löst jedoch nicht das Problem der Hochleistungszuchten. Daher sollten nachhaltige Zuchten, wie das Zweinutzungshuhn, gefördert werden);
- ein Verbot von Hochleistungszuchten und den Einsatz von Hormonen umsetzen;
- ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern in Ställen fordern;
- alle bestehenden Europaratsempfehlungen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen in EU-Recht überführen, so dass zukünftig auch für Mastbullen, Aufzuchtrinder, Milchkühe, Junghennen, Elterntiere bei Geflügel, Puten sowie Wassergeflügel konkrete rechtsverbindliche Detailvorschriften bestehen;
- Stallbauten fördern, die ausreichend Platz und geeignetes Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stellen und mit einem Zugang zu verschiedenen Klimazonen und verschiedenen Funktionsbereichen mit verschiedenen Bodenbelägen ausgestattet sind;
- und das System der Muttergebundenen Kälberaufzucht fördern