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Schutz von Tieren in der Landwirtschaft

Wir haben die Parteien um ihren Standpunkt gebeten

Diese Fragen haben wir allen Parteien, die zur Bundestagswahl 2017 antreten, gestellt:

1. Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Studien zeigen, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung mit der industrialisierten Nutztierhaltung nicht einverstanden ist und bessere Haltungsbedingungen für Tiere in der Landwirtschaft fordert. Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung weisen grosse Defizite auf.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um Mast- und Aufzuchtrinder, Milchkühe, Junghennen, Puten, Wassergeflügel sowie Elterntiere bei Geflügel erweitert wird, damit für diese Tierarten künftig konkrete, rechtsverbindliche Haltungsvorschriften bestehen?

Wird sich Ihre Partei für ein Ende der nicht-kurativen Eingriffe, wie das Abschneiden der Schwänze bei Ferkeln, das Kupieren der Schnäbel bei Legehennen und Puten sowie das Enthornen bei Rindern einsetzen?

Wird sich Ihre Partei für ein gesetzliches Verbot der massenhaften Tötung männlicher Eintagsküken einsetzen?

Wird sich Ihre Partei für ein Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen einsetzen? Wenn ja, wie stehen Sie zu einem Verbot nicht nur im sogenannten Deckbereich, sondern auch im Abferkelbereich?

Wird sich Ihre Partei für ein sofortiges Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration einsetzen?

2. Gesetzliche Kennzeichnungspflicht der Haltungsbedingungen bei Fleisch und anderen Produkten tierischen Ursprungs

Setzt sich Ihre Partei für die Einführung einer obligatorischen, transparenten Haltungskennzeichnung für Fleisch, Milch und Milchprodukte sowie Produkte mit verarbeiteten Eiern ein, so dass klar erkennbar wird, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden?

3. Staatliches Tierwohllabel

Das staatliche Tierwohllabel soll laut Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt zu mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung beitragen und Verbrauchern als Entscheidungshilfe beim Kauf von Fleisch dienen. Damit mit der Einführung des Labels auch wirklich eine Verbesserung in der Tierhaltung und ein Mehrwert an Tierschutz verbunden ist, müssen Kriterien festgelegt werden, die bereits in der Einstiegsstufe deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen.

    Unterstützt Ihre Partei die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels?
    Wird Ihre Partei die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels auch dann unterstützen, wenn die Kriterien nah am gesetzlichen Standard liegen?


4. Finanzielle Förderung

Verteilungspolitisch motivierte Subventionen wie z.B. die (entkoppelten) Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik stellen keine effizienten Massnahmen zur Erreichung von Umwelt-und Tierschutzzielen dar.

Wird sich Ihre Partei für eine Reform der GAP nach 2020 einsetzen, der einen schrittweisen Ausstieg aus den Direktzahlungen und zeitgleich den Ausbau zielgerichteter Massnahmen vorsieht?

Diese antworten haben wir erhalten:

1. Fragen zur Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

CDU/CSU

Mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden die EU-rechtlichen Anforderungen an die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, insbesondere Mindestanforderungen zum Schutz von Kälbern, Legehennen, Schweinen und Masthühnern umgesetzt. Zusätzlich wurden nationale Anforderungen an die Haltung von Kaninchen und Pelztieren festgelegt. Weitere Verbesserungen werden ständig von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und mit Praktikern geprüft, so z. B. spezielle Anforderungen an die Haltung von Junghennen und Elterntieren. Wo möglich, setzen wir auf das Prinzip der freiwilligen Verbindlichkeit und auf weitere Regelungen auf EU-Ebene. So gibt es z. B. für die Haltung von Mastputen bundeseinheitliche Eckpunkte. Über 80 Prozent der Putenhalter haben sich verpflichtet, diese einzuhalten.

Die Beendigung der nicht-kurativen Eingriffe ist ein wichtiger Bestandteil der Initiative «Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl» des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft. Zum Ausstieg aus dem Schnabelkupieren bei Legehen-nen konnte bereits eine freiwillige Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft getroffen werden. In Bezug auf das Schwänzekupieren bei Ferkeln wurden und werden erhebliche Forschungsmittel investiert; die vorliegenden Ergebnisse werden im Rahmen von Modell- und Demonstrationsvorhaben in Praxisbetrieben umgesetzt. Für den schnellen Ausstieg aus dem Enthornen von Kälbern setzen wir in erster Linie auf die Zucht auf Hornlosigkeit und bis dahin auf die grösstmögliche Verminderung von Leiden über die Anwendung von Schmerz- und Beruhigungsmitteln.

Wir wollen die Tötung von männlichen Eintagsküken so schnell wie möglich beenden. Deshalb fördert die unionsgeführte Bundesregierung schon seit 2008 konsequent und mit einem hohen Mitteleinsatz von sechs Millionen Euro die Forschung an praxistauglichen Alternativen. Inzwischen sind zwei unterschiedliche Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei (In-Ovo) entwickelt worden, die sich für einen breiten Einsatz in Brütereien eignen. Ein Prototyp für die endokrinologische In-Ovo-Geschlechtsbestimmung wird ab Ende August 2017 bis Anfang 2018 in einer Brüterei im Routineablauf eingebunden werden. Bei positivem Ergebnis dürfte das Gerät im weiteren Verlauf des Jahres 2018 bereits Einzug in die Brütereien in Deutschland hal-ten. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass das Töten von Eintagsküken in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören wird. Im Moment sehen wir noch nicht, wie dieser Prozess durch ein Gesetz beschleunigt werden könnte. Es geht jetzt erstmal um die Praxistauglichkeit des Verfahrens. Um es dann schnellstmöglich zu etablieren, ist das Ziel bereits Bestandteil der Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls in der Haltung von Legehennen und Mastputen. Sollte dies dann nicht der Fall sein, werden wir ein gesetzliches Verbot des Kükentötens erwägen.

Zudem begrüssen wir auch Alternativen, wie die Züchtung und den Einsatz von Zweinutzungslinien oder die Aufzucht und Mast der männlichen Küken aus Legelinien (z. B. «Bruderhahn-Initiative»). Sie werden in der Praxis verfolgt und auch weiterentwi-ckelt, stellen aber aufgrund der deutlich höheren Kosten bisher Nischenlösungen dar. Dasselbe gilt für die Verlängerung der Haltungsdauer der Legehennen über die erste Legeperiode hinaus.

Unser Ziel ist, dass die Gruppenhaltung von Sauen im Deckzentrum mit nur noch sehr kurzer Fixierung im Kastenstand Standard wird. Wir streben eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung an, damit die Landwirte Rechts- und Planungssicherheit haben. Eine angemessene Übergangszeit und einzelbetriebliche Förderung ist notwendig, denn unsere bäuerlichen Betriebe müssen den Umstieg schaffen können. Derzeit tagt dazu eine Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Thematik, die sich auch mit dem Abferkelbereich befassen wird. Notwendig sind tierschutzkonforme und in der Praxis umsetzbare Lösungen, die aber auch den notwendigen Schutz der Ferkel vor dem Erdrücken sicherstellen.

Die betäubungslose Ferkelkastration ist ab dem 1. Januar 2019 verboten. Das ist so bei der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes gesetzlich festgeschrieben worden.

SPD

gemeinsame Antwort: Wir wollen eine nationale und europäische Nutztierstrategie erarbeiten und ein modernes Tierschutzgesetz schaffen, das die Würde und das Wohlergehen der Tiere schützt. In allen von Ihnen genannten Themenbereichen gibt es grossen Anpassungsbedarf. Dies umfasst für uns auch die Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Eingriffe an Tieren aus rein wirtschaftlichen Gründen, wie das Schnabelkürzen, das Kupieren von Schwänzen oder den Schenkelbrand bei Pferden, werden wir verbieten. Seit geraumer Zeit schon fordert die SPD die Praxis des routinemässigen Tötens von männlichen Eintagsküken zu beenden. Die jährlich millionenfache Tötung von männlichen Eintagsküken stellt eine unhaltbare Praxis dar, die mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar ist.
Die Kastenstandhaltung ist ein Auslaufmodell und wird durch tierfreundlichere Verfahren ersetzt werden. Es ist bedauerlich, dass es zu dieser Einsicht erst eines Gerichtsurteils bedurfte. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Übergangsfrist deutlich kürzer als 20 Jahre sein wird. Ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration scheitert bislang daran, dass es keine wirtschaftlich tragbare Lösung für die Betäubung der Tiere gibt, die auch den Verboten des Betäubungsmittelgesetzes entspricht (Missbrauch). Hier sind wir entweder auf technische Weiterentwicklungen oder die Bereitschaft der Verbraucher angewiesen, für Fleisch aus tierwohlgerechterer Haltung mehr zu zahlen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir setzen uns dafür ein, dass es für alle Tiere in der Landwirtschaft Haltungsanforderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt.

Wir wollen das Tierschutzgesetz so verbessern, dass Amputationen, mit denen Tiere an Haltungssysteme angepasst werden sollen, wirkungsvoll verboten werden. Bestehende Schlupflöcher müssen geschlossen werden.

Wir wollen der Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen und sie dazu gesetzlich verbieten. Die Geschlechtsbestimmung im Ei ist für uns nur eine Übergangslösung, während die Forschung an einem «Zweinutzungshuhn» vorangetrieben wird.


Die Fixierung von Sauen kann nie den Ansprüchen der Tiere und den Ansprüchen an eine artgerechte Tierhaltung genügen. Daher setzen wir uns für eine Tierhaltung ein, in der die Haltungssysteme so gestaltet sind, dass Kastenstände bis auf wenige Ausnahmen (medizinische Behandlung) ausgedient haben.


Ja. Das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration muss spätestens bis 2019 konsequent durchgesetzt werden. Alternativen zur Ferkelkastration, wie beispielsweise die tiergerechtere Eberhaltung oder Impfung gegen Ebergeruch, wollen wir fördern.

DIE LINKE

Ja, DIE LINKE will den Tierschutz stärken. Um den Tierschutz deutlich zu stärken, ist es notwendig, Haltungsbedingungen für alle Nutztiere rechtsverbindlich zu regeln. DIE LINKE tritt daher dafür ein, diese Regelungen vorzunehmen. Grundlage aller Festschreibungen der Haltungsbedingungen von Nutztieren müssen dabei selbstverständlich die in § 2 TSchG genannten Grundsätze sein.

Ja, Tiere sind – wie alle Lebewesen – vor unnötigem Schmerz und Leid zu bewahren. Amputationen und Manipulationen, die ausschliesslich dazu dienen, die Tiere an gegebene Haltungsbedingungen anzupassen, widersprechen diesem Grundsatz. DIE LINKE spricht sich daher für ein Verbot medizinisch nicht notwendiger Eingriffe bei Tieren aus.

DIE LINKE will die Praxis der massenhaften Tötung männlicher Eintagsküken beenden. Unter den Alternativen favorisieren wir das Zweinutzungshuhn mit einer ausgewogenen Fleisch- und Legeleistung, weil so nicht nur das Kükentöten vermieden, sondern auch mehr Tierwohl erreicht wird. Auch die Aufzucht und Vermarktung der Brüder der Legehennen ist ein akzeptabler Weg. Zwei bis vier Cent mehr pro Ei als Querfinanzierung der Hälfte der Mehrkosten ist ein verkraftbarer Beitrag für mehr Tierschutz.

DIE LINKE sieht die Haltung von Sauen in Kastenständen kritisch. Es wäre allerdings kontraproduktiv, den Kastenstand nur zu verbieten, da die Sauen in der Enge ihre Ferkel tatsächlich erdrücken könnten. Ein Verzicht auf den Kastenstand und die Einführung freier Abferkelungssysteme geht deshalb oftmals mit Umbaumassnahmen in den Ställen einher. Aber für solche Investitionen fehlen verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen. DIE LINKE versteht das Magdeburger Urteil sowie dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht als klaren Auftrag, bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen zu schaffen, z. B: durch die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Auch die Vollzugsbehörden in den Landkreisen brauchen eine verlässliche gesetzliche Grundlage zum Handeln. Wir unterstützen das «dänische Modell», wonach die Sauen nur wenige Tage lang vereinzelt in Kastenständen verbleiben, und teilen den entsprechenden Beschluss der Agrarministerkonferenz Ende März 2017 in Hannover.

In der Auseinandersetzung um die Ferkelkastration hat DIE LINKE frühzeitig für einen Ausstieg bei gleichzeitiger wissenschaftlicher Analyse der möglichen Alternativen geworben. Unter den aktuell diskutierten Möglichkeiten favorisiert DIE LINKE die Ebermast. Wo die Ferkelkastration auch weiter-hin zur Anwendung kommt, muss eine schmerzausschaltende Betäubung gewährleistet werden. Solche Medikationen gehören in tierärztliche Hand.

2. Setzt sich Ihre Partei für die Einführung einer obligatorischen, transparenten Haltungskennzeichnung für Fleisch, Milch und Milchprodukte sowie Produkte mit verarbeiteten Eiern ein, so dass klar erkennbar wird, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden?

CDU/CSU

Bei Eiern haben wir eine Haltungskennzeichnung, die die drei wesentlichen Haltungsverfahren und die Biohaltung skizziert. Wir setzen uns für eine Kennzeichnungspflicht der Herkunft und Produktionsweise von Eiern auch in Fertigprodukten ein. Bei Fleisch setzen wir auf ein freiwilliges staatliches Tierwohllabel, denn es geht uns um tierbezogene Kriterien, die Tierwohl tatsächlich widerspiegeln. Eine Haltungskennzeichnung orientiert an der Eierkennzeichnung wird der Vielfalt der Haltungsformen in der Schweine-, Rinder-, Schaf-, Ziegenhaltung und der Haltung weiterer Nutztiere nicht gerecht und kann dem Verbraucher keine aussagekräftige Auskunft über besondere Tierschutzmassnahmen und Tierwohl geben.

SPD

gemeinsame Antwort zu 2. und 3.: Wir wollen eine fakultative Kennzeichnung der Haltungsbedingungen, die es erlaubt, die höheren Kosten für tierwohlgerecht erzeugtes Fleisch weiterzugeben. Umfragen belegen, dass ein Teil der Verbraucher bereit ist, mehr für Lebensmittel aus/von Tieren zu zahlen, wenn sie sich darauf verlassen können, dass die Kennzeichnung verlässlich ist. Bei den Kriterien nehmen wir uns das Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes zum Vorbild. Auch wollen wir die Kennzeichnung von Eiern nach Haltungsform auf verarbeitete Produkte ausweiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ja. Wir fordern die Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung bei tierischen Produkten – auch bei verarbeiteten-, analog zur bereits existierenden Kennzeichnung bei Schaleneiern (also: 0, 1, 2, 3).

DIE LINKE

Angaben zur Haltungsform und Herkunft bei Fleisch und Lebensmitteln mit Zutaten tierischen Ursprungs sind für DIE LINKE Voraussetzung für eine transparente Verbraucherinformation. Deshalb fordern wir seit langem eine verpflichtende Kennzeichnung bei Fleisch, Milch, Milchprodukten, Eiern sowie allen verarbeiteten Lebensmittel mit Zutaten tierischen Ursprungs.

3. Fragen zum staatlichen Tierwohllabel

CDU/CSU

Verbraucher sollen Tierwohl sicher erkennen können. Deshalb wollen wir ein freiwilliges staatliches Tierwohllabel als Teil einer nationalen Nutztierstrategie. Die Einführung eines neuen staatlichen Tierwohllabels kann dazu beitragen, das Tierwohl zu erhöhen und die Marktchancen der betreffenden Betriebe zu verbessern.

Unserer Ansicht nach sollte das Label mehrstufig ausgestaltet werden und sowohl haltungsbezogene als auch tierbezogene Indikatoren einbeziehen. Dabei müssen höhere als die bestehenden Mindestanforderungen eingehalten werden. Über die genaue Ausgestaltung wird noch zu diskutieren sein. Die Weiterentwicklung im Tierschutz muss praxistauglich sein und darf kleine und mittlere Betriebe nicht überfordern.

SPD

gemeinsame Antwort zu 2 und 3.: Wir wollen eine fakultative Kennzeichnung der Haltungsbedingungen, die es erlaubt, die höheren Kosten für tierwohlgerecht erzeugtes Fleisch weiterzugeben. Umfragen belegen, dass ein Teil der Verbraucher bereit ist, mehr für Lebensmittel aus/von Tieren zu zahlen, wenn sie sich darauf verlassen können, dass die Kennzeichnung verlässlich ist. Bei den Kriterien nehmen wir uns das Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes zum Vorbild. Auch wollen wir die Kennzeichnung von Eiern nach Haltungsform auf verarbeitete Produkte ausweiten.  

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Fragen werden gemeinsam beantwortet. Wir fordern die Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung. Ein freiwilliges Label mit schwachen Standards (als solches erachten wir das Schmidtsche Label) werden wir nicht unterstützen.

DIE LINKE

Ja, DIE LINKE möchte umfassende und verbraucherfreundliche Kennzeichnungspflichten einführen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass Produkte von Tieren über deren Haltung Auskunft geben, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit erhalten, informierte Entscheidungen zu treffen.

Ein Siegel muss einerseits dazu dienen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzliche Informationen über die Herkunft des Lebensmittels zu geben und andererseits die Kriterien in Abgrenzung zum gesetzlichen Standard transparent zu machen. Während einer Einstiegsphase sollten alle tierhaltenden Betriebe die Chance zur Beteiligung bekommen. Mittel- bis langfristig müssen die Standards langsam, aber kontinuierlich entsprechend der gesellschaftlichen Ansprüche an die Nutztierhaltung erhöht werden.

4. Wird sich Ihre Partei für eine Reform der GAP nach 2020 einsetzen, der einen schrittweisen Ausstieg aus den Direktzahlungen und zeitgleich den Ausbau zielgerichteter Massnahmen vorsieht?

CDU/CSU

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Wir stehen für Kontinuität in der Gemeinsamen Agrarpolitik und für die Beibehaltung des 2-Säulen-Modells. Wir treten auch nach 2020 für die Fortführung der Direktzah-lungen ein, denn sie sind eine unverzichtbare Basisabsicherung für unsere Landwirtschaft. CDU und CSU sind den Bauern ein verlässlicher Partner, denn auch Tierschutz geht nur mit der Landwirtschaft. Wir werden agrarstrukturelle Ziele beachten und insbesondere aktive Landwirte, Junglandwirte und kleinere und mittlere Betriebe fördern.Bei Eiern haben wir eine Haltungskennzeichnung, die die drei wesentlichen Haltungsverfahren und die Biohaltung skizziert. Wir setzen uns für eine Kennzeichnungspflicht der Herkunft und Produktionsweise von Eiern auch in Fertigprodukten ein. Bei Fleisch setzen wir auf ein freiwilliges staatliches Tierwohllabel, denn es geht uns um tierbezogene Kriterien, die Tierwohl tatsächlich widerspiegeln. Eine Haltungskennzeichnung orientiert an der Eierkennzeichnung wird der Vielfalt der Haltungsformen in der Schweine-, Rinder-, Schaf-, Ziegenhaltung und der Haltung weiterer Nutztiere nicht gerecht und kann dem Verbraucher keine aussagekräftige Auskunft über besondere Tierschutzmassnahmen und Tierwohl geben.

SPD

Wir wollen bis Ende 2026 schrittweise aus dem bisherigen System der Direktzahlungen aussteigen. Die neue Agrarförderung soll sich an der Stärkung der ländlichen Räume, der Sicherung der Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten, der Nachhaltigkeit der Produktionsmethoden – dazu gehört auch das Tierwohl –, der er Förderung von Innovationen in der Ernährungs- und Landwirtschaft und der Absicherung der beruflichen Perspektive für die in diesen Sektoren arbeitenden Menschen orientieren.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir fordern, dass schon ab sofort 15 Prozent der Direktzahlungen in die zweite Säule umgeschichtet werden und von der Möglichkeit der Koppelzahlungen Gebrauch gemacht wird. Damit käme ab 2019 jährlich zusätzlich eine Milliarde Euro einer besseren Landwirtschaft zugute – mit mehr Tier-, Umwelt- und Naturschutz. Bei einer künftigen GAP-Reform ist für uns die klar: Gesellschaftliches Geld nur noch für gesellschaftliche Leistung!

DIE LINKE

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Agrarförderung stärker an soziale und ökologische Kriterien gebunden wird. Neben einer stärkeren Ökologisierung der Produktion, ob durch einen Ausbau der Greening-Komponente oder andere Massnahmen, wollen wir die Direktzahlungen auch weiter an soziale Kriterien binden, z.B. an faire bezahlte Arbeitsplätze, denn dies würde den Beschäftigten, den Dörfern und dem Tierwohl gleichermassen zu Gute kommen.

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