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Pelztierhaltung und Pelzkennzeichnung

Noch immer herrschen in Nerzfarmen tierschutzwidrige Bedingungen

29.5.2017

Noch immer gibt es in Deutschland eine registrierte Nerzfarmen. Die geltende Haltungsverordnung wird von den Pelzfarmern nicht umgesetzt, sodass Hundertausende Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen leben müssen. Ein Ausleben natürlicher Verhaltensweisen der Tiere ist in der Pelztierhaltung nicht mal ansatzweise möglich. Ein Gesetzesantrag der Bundesregierung für einen Ausstieg aus der Pelztierhaltung liegt bereits vor, dieser sieht jedoch zu lange Übergangszeiten von bis zu 10 Jahren vor. 

VIER PFOTEN fordert:

  • Ein sofortiges Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland mit Übergangsfristen für bestehende Farmen von zwei Jahren;
  • Dass sich die Parteien für eine Überarbeitung der unzureichenden Europäischen Kennzeichnungsverordnung für Textilien (EU) 1007/2011 einsetzen, um Pelzprodukte eindeutig zu kennzeichnen. Hier kann die Schweizer Gesetzgebung als Vorbild dienen, wonach alle Pelzprodukte mit Angaben zur Tierart, zur geographischen Herkunft und zu den Haltungsbedingungen der Tiere gekennzeichnet werden müssen.

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