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Schutz von Wildtieren

Stellungnahmen der Parteien zu den Themen Zirkus, Pelz und Wildtierhaltung

Diese Fragen haben wir allen Parteien, die zur Bundestagswahl 2017 antreten, gestellt:

Diese Fragen haben wir allen Parteien, die zur Bundestagswahl 2017 antreten, gestellt:

1. Wildtierhaltung im Zirkus

Der Bundesrat hat sich mehrfach für ein Verbot der Haltung von bestimmten Tieren wildlebender Arten ausgesprochen, da eine tierschutzkonforme Haltung vieler Spezies im Zirkus unmöglich ist. Diese Defizite sind durch mögliche Verbesserungen auf der Vollzugsebene nach Einführung des Zirkusregisters nicht lösbar. Inzwischen haben 21 Länder in Europa die Haltung von Wildtieren in fahrenden Zirkussen untersagt oder zumindest eingeschränkt. Deutschland ist in Europa inzwischen zu einem tierschutzpolitischen Negativbeispiel geworden.

    Wird sich Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode für die rasche Erarbeitung eines rechtsverbindlichen Verbotes der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben / eine Positivliste für domestizierte Tierarten einsetzen?
    Wird sich Ihre Partei für eine Überarbeitung der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen (2000) einsetzen mit dem Ziel die Mindestvorgaben für die Zirkus-Haltung von Säugetieren wildlebender Arten auf das Niveau des sog. Säugetiergutachtens (2014) anzuheben?

2. Pelztierhaltung in Deutschland

Noch immer gibt es in Deutschland sechs registrierte Nerzfarmen. Die geltenden Mindestvorgaben in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden von den Pelzfarmern nicht umgesetzt, sodass Hundertausende Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen leben müssen. Ein Ausleben natürlicher Verhaltensweisen der Tiere ist in der Pelztierhaltung nicht mal ansatzweise möglich. Ein Gesetzesantrag der Bundesregierung für einen Ausstieg aus der Pelztierhaltung liegt bereits vor, dieser sieht jedoch lange Übergangszeiten vor.

Wird sich Ihre Partei für ein rechtsverbindliches Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland mit einer maximalen Übergangsfrist von zwei Jahren für bestehende Farmen einsetzen?

3. Kennzeichnung von Echtpelz-Produkten

Die Kennzeichnung von Pelzprodukten ist in Deutschland völlig unzureichend, immer wieder werden Fälle von nicht gekennzeichneten oder falsch etikettierten Produkten aufgedeckt. Nach EU Recht müssen nur Modeartikel mit einem Echtpelzanteil von unter 20 Prozent mit der Bezeichnung "nichttextile Teile tierischen Ursprungs" gekennzeichnet werden. Diese Regelung ist nicht ausreichend, um Konsumenten angemessen zu informieren. Sie wird darüber hinaus bei der Mehrzahl von Produkten im Handel nicht umgesetzt. In der Schweiz schreibt eine gesetzliche Deklarationspflicht für Pelzprodukte klare Angaben zur Tierart, der Herkunft des Fells und der Gewinnungsart vor.

Setzt sich Ihre Partei für eine klare, einheitliche und transparente Kennzeichnungspflicht auf EU Ebene für alle Produkte mit Echtfell ein, die nach Schweizer Vorbild Angaben zur Tierart, zur geographischen Herkunft und zu den Haltungsbedingungen der Tiere enthält?

4. (Exotische) Wildtiere in privater Haltung

Aus Tierschutzsicht sind viele Arten als Heimtier völlig ungeeignet. Im Gegensatz zu domestizierten Arten haben sich Wildtiere nicht über Jahrtausende an die Haltung in menschlicher Obhut angepasst. Insbesondere exotische Arten sind äusserst sensibel und haben hohe Ansprüche an ihr Lebensumfeld, die Privathalter kaum erfüllen können. Viele exotische Heimtiere können zudem ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen. Zudem gefährdet der internationale Handel mit Wildfängen für den Heimtiermarkt auch den Artenschutz. Der vom Bundestag beschlossene Antrag zum Schutz von Wildtieren bleibt weit hinter den Erwartungen zurück.

    Wird sich Ihre Partei für ein Verbot des Verkaufs und der Zurschaustellung exotischer Tiere auf Messen und anderen Veranstaltungen einsetzen?
    Wird sich Ihre Partei für die Einführung einer verbindlichen Positivliste geeigneter Heimtiere mit Kriterien im Hinblick auf den Tierschutz und die artgemässe Haltung, Kriterien hinsichtlich Risiken für den Natur- und Artenschutz sowie Kriterien zum Gefahrenpotential gegenüber Menschen und anderen Tieren einsetzen?

Diese antworten haben wir erhalten:

1. Fragen zur Wildtierhaltung im Zirkus

CDU/CSU

CDU und CSU liegt sehr daran, dass der Tierschutz für Zirkustiere gewährleistet ist. Wo dies nicht möglich ist, dürfen keine Tiere gehalten werden. Deshalb haben wir eine Verordnungsermächtigung ins Tierschutzgesetz mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht. Ein Verbot, wie es auch der Bundesrat fordert, bedarf aber einer umfassenden Folgenabschätzung, da die Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern berührt sind. Die Verbotsmöglichkeit besteht nur dann, wenn bei Haltung und beim Transport dieser Tierarten der Tierschutz nicht sichergestellt werden kann und die Tiere an wechselnden Orten erhebliche Schmerzen oder Schäden erleiden müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss für jede einzelne betroffene Tierart dargelegt werden. Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird daher in einer umfassenden Prüfung der vorliegenden internationalen wissenschaftlichen und sonstigen Erkenntnisse sowie der sich aus der Entschliessung des Bundesrates ergebenden Anhaltspunkte für die einzelnen Tierarten ermittelt, ob die dargelegten Voraussetzungen vorliegen und welche Massnahmen ggf. erforderlich sind. Unabhängig davon müssen die Bundesländer die Tierhaltung in den Zirkussen strikt kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherstellen. Dabei hilft das 2008 eingeführte Zirkusregister.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit der Herausgabe des Gutachtens mit Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren, das 2014 überarbeitet wurde, und den Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben den Zirkusunternehmen selbst sowie den Überwachungsbehörden eine Orientierungs-und Entscheidungshilfe an die Hand gegeben, um so die Haltung von Tieren in Zirkussen zu verbessern.

SPD

Gemeinsame Antwort: Wir wollen ein Verbot für das Halten von Wildtieren in Zirkussen, u. a. von Affen, Elefanten, Grossbären und Giraffen, und wollen eine Anhebung der Mindestvorgaben für die Haltung von anderen Säugetieren in Zirkussen auf das Niveau des Säugetiergutachtens aus dem Jahr 2014.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gemeinsam mit Tierschützern fordern wir seit langem ein Haltungsverbot wildlebender, nicht domestizierter Tierarten im Zirkus. Dadurch würde nicht nur der Tierschutz deutlich gestärkt, sondern auch der praktische Vollzug erleichtert.

Ja. Eine Überarbeitung der Zirkusleitlinien fordern wir seit langem. Diese müssen dem wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst werden und den Bedürfnissen der Tiere wirklich Rechnung tragen. Ausserdem wollen wir diese in eine rechtsverbindliche Verordnung überführen.

DIE LINKE

DIE LINKE setzt sich auch weiterhin für ein Haltungsverbot von Wildtieren im Zirkus ein. Eine artgerechte Haltung wild lebender Tiere unter den Bedingungen eines auf Mobilität angewiesenen Unternehmens ist aus unserer Sicht nicht möglich.    

Ja. Die derzeitigen Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben weisen eklatante Mängel auf. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Unfällen in Folge von Ausbrüchen aus unzureichend gesicherten Gehegen. Ein wesentlicher Grund für diese Art Unfälle ist in den systembedingt unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen der Zirkusse zu finden. In den entsprechenden Leitlinien für die Haltung von Tieren in Zirkussen und Zoos werden die Mängel verstetigt, indem für die gleichen Tierarten in Zirkussen und Zoos unterschiedliche Sicherheitsvorschriften gelten. Erklärbar ist dieser Umstand aus den geringeren baulichen Möglichkeiten von reisenden Betrieben. In der Konsequenz ist daraus aber abzuleiten, dass Zirkusse nicht uneingeschränkt in der Lage sind, die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.

2. Wird sich Ihre Partei für ein rechtsverbindliches Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland mit einer maximalen Übergangsfrist von zwei Jahren für bestehende Farmen einsetzen?

CDU/CSU

Die Pelztierhaltung ist in dieser Legislaturperiode intensiv diskutiert worden. Es ist ein gesetzliches Pelztierhaltungsverbot mit sehr strengem Erlaubnisvorbehalt erlassen worden. Durch die sehr hohen Mindestanforderungen wird eine wirtschaftliche Pelztierhaltung in Deutschland nicht mehr möglich sein. Für die noch bestehenden Betrie-be gibt es eine Überleitungsfrist von fünf Jahren, die erlischt, wenn kein Neuantrag gestellt wird, in dem sie nachweisen müssen, dass sie die Anforderungen des Gesetzes erfüllen. Geschieht dies nicht, müssen sie den Betrieb einstellen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist eine ausreichende Übergangszeit notwendig. Es ist davon auszugehen, dass es danach keine Pelztierhaltung in Deutschland mehr geben wird.

SPD

Wir haben nach langem Ringen mit der CDU und CSU im deutschen Bundestag ein Gesetz erlassen, dass die Pelztierhalter in Deutschland vor die Wahl stellt, innerhalb von 5 Jahren entweder hohe Tierschutzstandards einzuhalten oder die Haltung zu beenden. Die Übergangsfrist ist notwendig, um die Regelung rechtssicher zu gestalten. Unser Ziel war und ist, Pelztierfarmen in Deutschland ein Ende zu setzen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ja. Wir wollen ein schnellstmögliches Verbot der Pelztierhaltung in  Deutschland. Tiere allein zur Herstellung von Pelz zu halten und zu töten – dazu noch unter miserablen Bedingungen – ist nicht hinnehmbar und nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar.

DIE LINKE

DIE LINKE tritt für ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland ein. Die Produktion von Luxusgütern aus Tieren, lehnt DIE LINKE ab. Bei einem sofortigen Verbot der Pelzfarmen wäre der Verbleib der Tiere jedoch ungewiss. Daher sollte ein Verbot der Pelztierhaltung mit einer Übergangsfrist von maximal 2 Jahren erfolgen.

3. Setzt sich Ihre Partei für eine klare, einheitliche und transparente Kennzeichnungspflicht auf EU Ebene für alle Produkte mit Echtfell ein, die nach Schweizer Vorbild Angaben zur Tierart, zur geographischen Herkunft und zu den Haltungsbedingungen der Tiere enthält?

CDU/CSU

Die Kennzeichnung von tierischen Bestandteilen in Kleidungsstücken ist seit Mai 2012 in einer EU-Verordnung geregelt. Fell- und Lederapplikationen müssen seitdem ge-kennzeichnet sein. Auf dem Kleidungsstück muss unmissverständlich stehen: «enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs». CDU und CSU begrüssen diese Vorschrift, denn die Zweifelsfälle, bei denen der Kunde nicht auf den ersten Blick erkennen kann, ob es sich um Pelz oder Kunstpelz handelt, betreffen in erster Linie Produkte mit Pelz-besatz und kleineren Fellanteilen. Bei Pelzmänteln und ähnlichen Kürschner-Produkten ist die Unterscheidung deutlich einfacher. Für dieses Segment gib es zum Teil auch weltweite Branchensiegel. Für uns ist selbstverständlich, dass die bestehenden Kennzeichnungsvorschriften ein-gehalten werden. Das neue nationale Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) von 2016 sieht strenge Marktüberwachungsmassnahmen und erhöhte Bussgelder vor. Die Marktaufsichtsbehörden müssen anhand von Stichproben verstärkt die Etikettierung und Kennzeichnung von Textilien kontrollieren. Werden die Anforderungen an die vorgeschriebene Etikettierung oder Kennzeichnung nicht erfüllt, kann auch das Anbie-ten des Textilerzeugnisses auf dem Markt untersagt werden. Zudem streben wir auch eine weitere Verbesserung der Kennzeichnung bei Kleidung mit Fellapplikationen und bei Pelzen hinsichtlich der Beachtung von Tierschutzaspekten auf EU-Ebene an. Die Kunden sollen nicht nur erfahren, ob sie Kleidung mit Kunstpelz oder echtem Pelz kaufen, sondern auch, woher die Felle kommen und unter welchen Umständen sie erzeugt wurden.

SPD

Die Vorschriften zur Deklaration der Eigenschaften von Pelzprodukten bieten an sich Anhaltspunkte, wie Pelze gekennzeichnet werden können. Wir werden prüfen, ob eine ähnliche Vorschrift in Deutschland zur Anwendung kommen kann.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Vorgaben zur Kennzeichnung müssen dringend verbessert werden. Die Tierart, das Herkunftsland und die Art der Haltung müssen klar benannt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen können, ob die Bommelmütze etwa Fell von einem in einem kleinen Käfig gehaltenen Fuchs enthält. In der Schweiz oder in Österreich gibt es bereits deutlich bessere Kennzeichnungsregelungen sowie ein Haltungsverbot für Tiere zur Pelzerzeugung.

DIE LINKE

Ja. DIE LINKE unterstützt die klare und einheitliche Kennzeichnung sowie Kontrolle von Artikeln, in denen Echtfell verarbeitet wurde, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen. Falschdeklaration führt dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht werden. In der Europäischen Kennzeichnungsverordnung müssen daher entsprechende Sanktionen verankert werden, um Verbrauchertäuschung zukünftig zu vermeiden.

4. Fragen zur privater Haltung von (exotischen) Wildtieren

CDU/CSU

Die von CDU und CSU geführte Bundesregierung hat eine grosse Studie über die «Haltung exotischer Tiere in Privathand» (Exopet-Studie) in Auftrag gegeben, da darüber bisher nur sehr begrenzte Informationen vorliegen. Im Rahmen der Exopet-Studie werden auch die Bedingungen auf Tierbörsen in Augenschein genommen. Nach Vorlage der Ergebnisse soll über Massnahmen zu Tierbörsen entschieden werden. Wir fordern, dabei auch ein Verkaufsverbot für exotische Tiere auf gewerblichen Tierbörsen zu prüfen. Unabhängig davon wollen wir, dass die Überwachung der Tierbörsen sowohl mit Personal als auch hinsichtlich der Kontrolldichte bundesweit intensiviert wird. Die Leitlinien für die Durchführung von Tierbörsen sollen aktualisiert und rechtsverbindlich gemacht werden.

Unser Tierschutzgesetz verlangt zu Recht, dass jeder, der Tiere hält, persönlich geeignet und sachkundig sein sowie über die geeigneten Räumlichkeiten verfügen muss. An die Halter von nicht heimischen Tierarten stellt das sehr hohe Anforderungen. Die Exopet-Studie wird uns belastbare Daten über die private Haltung von (exotischen) Wildtieren liefern. Damit haben wir eine sichere Grundlage für politisch sachgerechte Entscheidungen zur Haltung und für mögliche Haltungsverbote.

Die Einführung einer Positivliste lehnen wir aus rechtlichen und fachlichen Gründen ab. Für jede nicht auf der Liste aufgeführte Tierart müsste die Erforderlichkeit des Verbotes belegt werden. Entsprechende Daten liegen dafür aber nicht vor. Stattdessen setzen wir auf Beratung und Information, da diese besonders wichtig sind für eine gute Haltung und auch für die Entscheidung, welche Tiere angeschafft werden. Bei der letzten Novellierung des Tierschutzgesetz 2013 haben wir deshalb dafür gesorgt, dass beim Verkauf von Heimtieren den zukünftigen Tierhaltern schriftliche Information über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, seine Lebensgewohnheiten und eine artgerechte Unterbringung mitgegeben werden müssen. Zudem wurde auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Plattform «Haustier-Berater.de» eingerichtet, die über Tierarten und Haltungsbedingungen informiert und Hinweise zum Kauf gibt. Eine wichtige Grundlage für die Haltung lie-fern die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Gutachten mit Mindestanforderungen für die Haltung, die derzeit für eine Reihe von Tieren, u. a. für Zierfische, Reptilien und Kleinvögel, überarbeitet werden. Was wehrhafte und potenziell gefährliche Tiere angeht, so erachten wir es als notwendig, gemeinsam mit den Bundesländern eine bundesweit einheitliche Definition für gefährliche Wildtiere zu erarbeiten und entsprechende Rahmenregelungen für die Haltung in Privathand zu entwickeln.

SPD

Gemeinsame Antwort: Die SPD will den illegalen Wildtierhandel und den Handel mit Wildfängen auf gewerblichen Tierbörsen unterbinden. In der letzten Legislaturperiode haben wir dafür gesorgt, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, hier entsprechend tätig zu werden. Sie ist nun verpflichtet, auf die Bundesländer einzuwirken, die Überwachung von Tierbörsen bundesweit zu intensivieren. (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/087/1808707.pdf). 2018 wird voraussichtlich die sogenannte «Exopet-Studie» abgeschlossen, die u.a. auch Hin weise zu Anforderungen an die Durchführung von Tierbörsen enthalten wird. Wenn Tierbörsen den im Tierschutzgesetz formulierten Ansprüchen nicht genügen – und dafür wird die Exopet-Studie Anhaltspunkte bieten - müssen Massnahmen ergriffen werden können, um die Missstände abzustellen. Unserer SPD-Bundestagsfraktion hat in ihrem Positionspapier vom Juni 2015 beschlossen, sich für die Einführung einer Positivliste für Tiere einzusetzen, die in Deutschland legal gehalten werden dürfen (Heim und Wild). Wir sehen eine Positiv/Negativliste als ultima ratio, wenn unsere Vorstellungen z.B. zu einer besseren Regelung von gewerblichen Tierbörsen und einer Sach- und Fachkunde für Menschen, die mit Tieren zu tun haben, nicht wirken. Wir wollen den internationalen Wildtierhandel beschränken und damit den Arten- und Tierschutz stärken. Dafür ist u.a. ein Importverbot für bestimmte Tierarten erforderlich. Nicht länger erlaubt sein sollen die Importe von Arten in die EU, die bereits international geschützt sind. Auch solche Arten, die zwar im Herkunftsland geschützt und deren Fang sowie Export verboten sind, die aber keinem internationalen Schutzstatus unterliegen, sollen nicht in die EU importiert werden dürfen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Wir wollen gewerbliche Tierbörsen sowie den Verkauf von Wildfängen über Tierbörsen untersagen, und für alle anderen Arten von  Tierbörsen verbindliche, tierschutzkonforme und im Vollzug handhabbare Regelungen treffen. Den Verkauf und insbesondere Versand über Online-Portale lehnen wir entschieden ab und setzen uns dafür ein, dass dies wirksam unterbunden wird.

Wir fordern, dass Positivlisten gemeinsam mit Tierschutz- und Halterverbänden erarbeitet und eingeführt werden. Der kommerzielle Handel, die Haltung und Zucht von Tieren soll auf die Arten beschränkt werden, deren Haltung aus Tier-, Natur- und Artenschutzgründen, aber auch aus Gesundheits- und Sicherheitsaspekten, unbedenklich und dauerhaft zu leisten ist.

DIE LINKE

Ja. Wenn kompetente Züchterinnen und Züchter untereinander private Nachzuchten austauschen und dabei das Tierschutzrecht beachten, ist dagegen nichts einzuwenden. Gewerbliche Tierbörsen sind jedoch abzulehnen. Die steigenden Wildtierimporte werden zum grossen Teil über Tierbörsen verkauft und für die angebotenen Tiere stellen Börsen eine besonders schwerwiegende Belastung dar. Das Risiko von Schmerzen, Lei-den oder Schäden für die Tiere wird deutlich erhöht durch beengte und ungeeignete Behältnisse, Transportstress, eine ungewohnte Umgebung, die grosse Besucher- bzw. Käufermenge, die Lärmkulisse, ungeeignete Temperaturen sowie Gerüche und Erschütterungen. Der Fang vor allem von Wildtieren für den Heimtiermarkt gefährdet darüber hinaus das Überleben von Beständen in deren Herkunftsländern und geht einher mit hoher Sterblichkeit bei Fang, Transport und in Gefangenschaft.

Ja. DIE LINKE fordert schon lange die Einführung einer Positivliste für Tiere, die im Privathaushalt gehalten werden können. Solch eine Liste sollte auch Kriterien des Tier-, Natur- und Artenschutzes sowie des möglichen Gefahrenpotentials gegenüber Menschen und anderen Tieren berücksichtigen.

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