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Tiertransporte im ausland

Was hinter Fleisch aus dem Ausland wirklich steckt

5.3.2023

Jeden Tag werden Millionen Tiere in tausenden LKWs durch Europa transportiert. Jährlich sind es über 49 Millionen lebende Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde sowie über 1,5 Milliarden Geflügeltiere, die grenzüberschreitend innerhalb der EU sowie in und aus Drittstaaten transportiert werden. Verstösse gegen den Tierschutz sind an der Tagesordnung. 

Die intensive Nutztierhaltung hat zu einer Spezialisierung in Zucht- und Mastbetrieben geführt. Dadurch werden die Tiere teilweise in einem Land gezüchtet, in einem anderen aufgezogen und in einem dritten geschlachtet. Somit kommt es zu Langstreckentransporten von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen. Eng zusammengepfercht stehen die Tiere tage- oder sogar wochenlang in den Transportfahrzeugen. Sie leiden unter enormer Hitze oder Kälte, Durst, Hunger, Stress und Angst. 

Tiertransporte finden nicht nur auf der Strasse statt, sie machen auch vor dem Seeweg nicht halt. Tage und Wochen müssen die Tiere auf engem Raum auf den Schiffen stehen. Offiziell zählt der Transport auf Schiffen als Pausenzeit. Das ist unglaublich, denn die Versorgung ist miserabel und die Tiere stehen in ihren eigenen Exkrementen und können sich kaum ausruhen. Immer wieder werden völlig entkräftete Tiere mithilfe eines Krans von Bord gehievt. 

Neben den Schlachttieren werden auch viele schwangere Rinder, die als Zuchttiere deklariert in weit entfernte Länder wie Algerien, Eritrea, Iran, Libyen, Marokko oder Usbekistan transportiert werden, werden oft tagelang über mehrere tausend Kilometer weit transportiert. Während den Transporten kommt es immer wieder zu Frühgeburten. In vielen Zielländern gelten keine Tierschutzstandards und ein Aufbau von Zuchtpopulationen mit europäischen Hochleistungsrassen ist dort gar nicht möglich. Die Tiere, welche die Höllenfahrt überleben, werden dort nach der Geburt ihres Kalbes abgemolken, danach erwartet sie ein grausamer Tod.

Die rechtliche Lage in der EU 

Seit 2007 gilt die EU-Tierschutztransportverordnung (VO (EG) 1/2005) für den Schutz von Tieren beim Transport, die regelt, unter welchen Bedingungen Tiere transportiert werden dürfen. An diese Verordnung müssen sich alle EU-Mitgliedstaaten halten. Doch diese schützt die Tiere nicht ausreichend und muss dringend überarbeitet werden. Zudem braucht es häufigere Kontrollen der Transporte und bessere Sanktionsmechanismen. 

Schweine müssen beispielsweise erst nach 24 und Rinder sogar erst nach 29 Stunden Fahrt abgeladen, getränkt und gefüttert werden. Nach einer Ruhepause dürfen sie weitere 24 bzw. 29 Stunden transportiert werden. Das kann man beliebig oft wiederholen, so dass dem Transport keine Grenzen gesetzt sind. Recherchen haben gezeigt, dass die Pausen kaum bis gar nicht eingehalten werden und oft auch keine geeigneten Versorgungsstationen existieren. Doch selbst mit zertifizierten Versorgungsstationen wäre das Leid der Tiere auf den tage- und wochenlangen Transporten immens. 

Nach grossen Protesten und jahrelangen Bemühungen wurde nun endlich eine Überarbeitung der Verordnung von der EU-Kommission angekündigt. Andere Industrienationen haben bereits die Ausfuhr von lebenden Tieren verboten oder diskutieren über ein Verbot bestimmter Arten von Exporten. Erst kürzlich hat Neuseeland den Transport von Zuchttieren verboten! 

Wir brauchen eine EU-Verordnung, die Langstreckentransporte und Drittlandexporte lebender Tiere nicht mehr zulässt, die Tiere auf Transporten wirklich schützt und bessere Kontroll- und Sanktionsmechanismen vorsieht. Denn Verstösse gegen geltendes Recht sind an der Tagesordnung und werden nur selten geahndet! Wenn überhaupt, sollten statt lebender Tiere nur noch Fleisch und/oder Zuchtsamen transportiert werden dürfen.

Die rechtliche Lage 
in der Schweiz

Schweinetransport

Langstreckentransporte gibt es in der Schweiz aufgrund der kleinen Landesfläche nicht wirklich. Die Dauer des Transportes darf in der Schweiz insgesamt nicht mehr als 8 Stunden betragen und umfasst die Fahrzeit und die Fahrunterbrüche. Die Transportdauer wird von dem Moment an gerechnet, zu dem der mit den Tieren beladene Lastwagen vom ersten Betrieb wegfährt, bis er beim Endbestimmungsort ankommt. Die reine Fahrzeit ab Verladeplatz darf höchstens 6 Stunden betragen. Im Vergleich zum Ausland ist das nicht viel. Trotzdem bedeutet jeder Transport eine grosse Belastung für die Tiere, auch in der Schweiz. Aus Tierwohlsicht ist deshalb jede gesparte Minute beim Transport ein Gewinn.

Wie können sie helfen?

  • Unterstützen Sie unsere Arbeit: VIER PFOTEN setzt sich dafür ein, grausame Tiertransporte endlich zu stoppen. 
  • Halten Sie die Augen offen: Melden Sie bei Hitze oder grosser Kälte abgestellte Tiertransporter der Polizei oder der Feuerwehr.
  • Vermeiden Sie unbedingt Fleisch aus dem Ausland. 
  • Setzen Sie ein Zeichen gegen Tiertransporte, indem Sie Fleisch und Produkte tierischen Ursprungs so oft wie möglich durch pflanzliche Alternativen ersetzen. 
  • Bei Fleisch aus Hof- und Weidetötung werden Transporte komplett vermieden. 

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