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Strafanzeigen gegen illegale Tiertransporte

Strafanzeigen gegen mehrere Veterinärämter und verantwortliche Akteure bei rechtswidrigen Lebendtiertransporten in Deutschland 

1.9.2022

Hintergrund

Seit 2007 werden die rechtlichen Grundlagen für Tiertransporte in der EU-Verordnung 1/2005 für den Schutz von Tieren beim Transport geregelt. Die Verordnung schreibt zum Beispiel vor, wie lange die Tiere am Stück transportiert werden dürfen, wann Pausen gemacht werden müssen und welche Voraussetzungen bei einem Transport für die Tiere erfüllt werden müssen.  

In Deutschland sind die Veterinärbehörden in den Landkreisen für die Genehmigung eines Tiertransports über acht Stunden verantwortlich. Sie müssen prüfen, ob der gesamte Transport bis ins Zielland den Vorgaben der EU-Tiertransportverordnung entspricht. Aufgrund von Informationen aus Berichterstattungen und Stellungnahmen, aus denen hervorgeht, dass tierschutzwidrige Zustände sowohl während des Transports als auch bei der Schlachtung in Staaten ausserhalb der EU üblich sind, haben einige Veterinärämter die Transporte in bestimmte Drittstaaten, darunter beispielsweise Ägypten, Usbekistan und den Libanon, gestoppt. 

Das Problem

Dennoch werden rechts- und tierschutzwidrige Transporte von sogenannten Nutztieren in Länder ausserhalb der EU weiterhin insbesondere in einigen Bundesländern genehmigt. Die Tiere leiden unter enormer Hitze oder Kälte, Durst, Hunger, Stress und Angst. Eng zusammengepfercht stehen die Tiere tage- und sogar oftmals wochenlang in den Transportfahrzeugen oder auf Schiffen, denn in viele der Länder, in die Tiere exportiert werden ist ein Schiffstransport zwischengeschaltet. 

Aus diesem Grund hat VIER PFOTEN im Juni 2020 gegen die Behörden der noch abfertigenden Bundesländer, sowie gegen die Transporteure und Speditionen Strafanzeige in 21 Fällen gestellt. 

Aufgrund der Strafanzeigen und des öffentlichen Drucks haben die meisten dieser Bundesländer die Transporte de facto gestoppt, jedoch nicht alle. Diese Bundesländer werden von den Transporteuren oft als Schlupfloch genutzt, um trotzdem Tiere in Nicht-EU-Länder zu transportieren. Die Tiere sind dadurch oft noch länger unterwegs, da ein Umweg über die besagten Bundesländer gemacht wird.

Das Bestreben derjenigen Bundesländer, die bestehende Gesetze ernst nehmen, bleibt somit für die Tiere wirkungslos. Deshalb brauchen wir ein bundesweites Verbot von Tiertransporten in Länder ausserhalb der EU. 

Die Strafanzeigen

21 Fälle von Verstössen gegen die EU-Verordnung 01/2005 bei Tiertransporten konnte VIER PFOTEN in vier Bundesländern recherchieren. Gegen die genehmigenden Veterinärbehörden und Transporteure wurde Anzeige erstattet. Der Vorwurf: Beihilfe zur Tierquälerei.  

Aufgrund des Verdachts der Beihilfe zur Tierquälerei bei Tiertransporten in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten hat VIER PFOTEN in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen insgesamt 21 Strafanzeigen gegen Transportunternehmer, Organisatoren und Veterinärämter erstattet. Diese 21 Fälle zeigen jedoch nur die Spitze des Eisbergs und stehen für systematische Rechtsbrüche. Die angezeigten Transporte fanden 2019 und 2020 statt: Hunderte tragende Rinder wurden in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten wie Algerien, Iran, den Libanon, Libyen, Kasachstan und Usbekistan auf mehrere tausend Kilometer lange Transporte geschickt. In diesen Ländern müssen die Tiere schlimme Qualen leiden, bis sie auf grausame Weise geschlachtet werden.  

Es gibt keine zugelassenen Versorgungsstationen auf den Routen, daher konnten die Ruhe- und Fütterungsintervalle der Rinder nicht gewährleistet werden. Auf einigen dieser Transporte wurden die trächtigen Rinder auch auf Schiffe verladen. Das Be- und Entladen sowie der Transport auf einem Schiff sind extrem belastend für die Tiere. Hinzu kommt, dass die Tiere in den Zielländern brutalen und grausamen Schlachtmethoden ausgesetzt sind. All diese Zustände sind bekannt und wurden in amtstierärztlichen Zeitschriften mehrfach dokumentiert und veröffentlicht. Die genehmigenden Behörden sowie die Organisatoren und Transporteure haben aus Sicht von VIER PFOTEN sowohl gegen das deutsche Tierschutzgesetz als auch gegen die Tierschutztransportverordnung 1/2005 verstossen.  

Der EU-Gerichtshof hatte bereits 2015 festgestellt, dass die Vorgaben dieser EU-Verordnung bis ins Zielland einzuhalten sind– auch, wenn es sich hierbei um Tiertransporte in ein aussereuropäisches Drittland handelt. Es ist davon auszugehen, dass diesen Tieren nicht nur auf dem Transport, sondern auch  am Zielort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden oder wurden.  

Bei den angezeigten Fällen handelt es sich nicht um Ausnahmen. Sie sind exemplarisch für ein krankes und dysfunktionales System. Nicht nur in Deutschland, sondern europaweit sind dringend ein dauerhaftes und einheitliches Tiertransportverbot in Drittstaaten, sowie eine Begrenzung der Transportdauer von lebenden Tieren generell erforderlich. Die schlechte Versorgung der Tiere auf den qualvollen Transporten fällt immer wieder auf und zeigt, dass dringend Alternativen notwendig sind. VIER PFOTEN fordert daher von der Bundesregierung, sich für ein bundes- und EU-weites Verbot dieser grausamen und rechtswidrigen Transporte einzusetzen.   

Unterstützen Sie unsere Petition


Stoppen Sie grausame Lebendtiertransporte

Jetzt unterschreiben

VIER PFOTEN FORDERT

  • Transportverbot lebender Tiere in Drittstaaten 
  • Verbot von Langstreckentransporten lebender Tiere 
  • Transportverbot nicht abgesetzter Tiere, die noch auf Milchnahrung angewiesen sind 
  • Transportverbot lebender Tiere auf Schiffen 
  • Transportbegrenzung auf max. acht Stunden; für Geflügel, Kaninchen sowie innerhalb Deutschlands auf max. vier Stunden  
  • Generelles Verbot von Abfertigungen bei zu erwartenden Aussentemperaturen von über 25 °C sowie bei Kälte unter 5 °C und entsprechend arttypischer Eigenschaften: 
    • Für Legehennen: Unter 15 °C und über 25 °C Aussentemperatur 
    • Für Kaninchen: Unter 5 °C und über 20 °C Aussentemperatur 
    • Für Kühe während der Laktationsperiode: Unter 5 °C und über 15 °C Aussentemperatur 
  • Schlachtung von Tieren im nächstgelegenen, geeigneten Schlachthof 
  • Einsatz für eine tiergerechte Überarbeitung der EU-Transportverordnung 1/2005 
  • Mehr und unabhängige Kontrollen sowie starke Sanktionen bei Verstössen 
  • Transport von Fleisch und Zuchtsamen statt lebender Tiere 
  • Eigene Zucht in Drittländern statt Import von Zuchttieren aus der EU 
  • Verpflichtung der Informationssammlung zu allen Transporten in einer gemeinsamen EU-weiten digitalen Datenbank 
  • Verpflichtung der Offenlegung und ständiger Zugang zu sämtlichen Transportdaten in der Datenbank für Institutionen, Genehmigungsbehörden und deren fachvorgesetzten Instanzen 
  • Keine Genehmigung von Tiertransporten durch Veterinärbehörden, wenn bereits aus der Transportplanung ersichtlich ist, dass die Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten werden

Mehr detaillierte Informationenfinden Sie in unserem Hintergrundpapier.

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