Rinder
Das «Tierschutz-kontrolliert»-Gütesiegel garantiert strenge Richtlinien bei Haltung, Transport und Schlachtung von Mastrindern
Weidehaltung und Zugang zu Almen - Die Rinder auf «Tierschutz-kontrolliert»-Betrieben leben unter wesentlich besseren Bedingungen wie in der industriellen Landwirtschaft. Sie haben viel mehr Platz im Stall als gesetzlich vorgesehen sowie mindestens 120 Tage im Jahr Zugang zur Weide und können hier ihren natürlichen Bedürfnissen nachgehen. Bei der «Gold»-Stufe von «Tierschutz-kontrolliert» ist die Enthornung untersagt. Zudem ist die Aufzucht der Kälber in der Mutterkuhherde bei der «Gold»-Stufe verpflichtend. So können die Jungtiere im natürlichen Herdenverband mit der Mutter aufwachsen und am Euter trinken.
Die «Tierschutz-kontrolliert»-Kritierien bei Mastrindern
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Tierschutz-Mindestanforderungen verpflichten sich alle Teilnehmer zur ordnungsgemässen Umsetzung der «Tierschutz-kontrolliert»-Richtlinien, welche deutlich höhere Anforderungen als die gesetzlichen Vorgaben stellen.
«Silber» | «Gold» | |
✓ | ✓ | MEHR PLATZ: Die Mastrinder haben deutlich mehr Platz im Stall als gesetzlich vorgesehen. Je nach Gewicht der Tiere müssen vorgegebene Bewegungs- und Liegeflächen angeboten werden. |
✓ | ✓ | ANWENDUNG TIERBEZOGENER PARAMETER: Bei den Kontrollen wird nicht nur der Stall kontrolliert, sondern auch das Wohlbefinden und der Gesundheitszustand der Tiere. |
✓ | ✓ | UNABHÄNGIGE KONTROLLSTELLEN sowie unangekündigte Zusatzkontrollen durch VIER PFOTEN garantieren die Einhaltung der Kriterien. |
✓ | ✓ | KEINE ANBINDEHALTUNG, die laut Gesetz zulässig ist: Die Tiere haben so mehr Bewegungsmöglichkeiten im Stehen und Liegen. Zudem wird den Rindern Sozialverhalten ermöglicht. |
✓ | ✓ | VERBOT VON VOLLSPALTENBODEN: Der unnatürliche Untergrund führt zu Erkrankungen der Klauen und ist verboten. |
✓ | ✓ | BEHUTSAMKEIT BEI KASTRATION UND ENTHORNUNG: nur mit Betäubung, Schmerzausschaltung und nachträglicher Schmerzbehandlung |
✓ | ✓ | WEIDEHALTUNG: Im Sommerhalbjahr wird den Mastrindern mindestens Halbtagesweide angeboten. |
✓ | MUTTERKUHHALTUNG ODER AMMENKUHHALTUNG: Die Kälber bleiben nach der Geburt bei der Kuh, werden gesäugt und leben im natürlichen Herdenverband. | |
✓ | KEINE ENTHORNUNG: Die Tiere behalten ihre Hörner und können diese so artgemäss als natürliches und wichtiges Merkmal in der Rangfolge-Bestimmung nutzen. | |
✓ | FREIER AUSLAUF: Permanenter Zugang zu einem befestigten Auslauf an frischer Luft erhöht die Lebensqualität der Tiere massiv. | |
✓ | EINGESTREUTE LIEGEFLÄCHEN: Die Tiere können sich hinlegen und ihre Gliedmassen entspannen. Ihre Klauen können abtrocknen, was sich positiv auf die Tiergesundheit auswirkt. |