Transport und Schlachtung
Möglichst wenig Stress und Belastung
Zwar regeln europäisches und nationales Recht den Transport und die Schlachtung von Tieren, dennoch kommt es immer wieder zu starken Belastungen der Tiere.
Deshalb zeichnet sich das «Tierschutz-kontrolliert»-Gütesiegel von VIER PFOTEN nicht nur durch Vorgaben hinsichtlich der Haltung von Nutztieren aus, sondern auch durch Vorgaben für Transport und Schlachtung. Dies ermöglicht, dass dem Tierwohl entlang der gesamten Produktionskette Rechnung getragen wird.
So sind Langstreckentransporte verboten und die Ladedichte wird entsprechend der Tiere und der Aussentemperaturen angepasst. Lange Wartezeiten müssen vermieden werden und die Gegebenheiten am Schlachthof müssen für die jeweilige Tierart angepasst sein. Aus Tierschutzsicht besonders heikel ist der Moment der Betäubung. Hier ist die für die entsprechende Tierart schonendste Methode einzusetzen. Der Betäubungsvorgang erfolgt in Ruhe und ohne Zeitdruck durch geschulte und erfahrene Schlachthofmitarbeiter.
Auch der Schlachthof durchläuft einen Zertifizierungsprozess und wird regelmässig kontrolliert.
Die genauen Vorgaben zu Transport und Schlachtung der verschiedenen Tierarten finden Sie unten. Grundsätzlich dürfen die Tiere jedoch maximal 4 Stunden und über eine Entfernung von nicht mehr als 200 Kilometern transportiert werden.