warningPlease be careful! If you delete this page, consider that it could be used within an other language version.
Mastrind auf der grünen Weide

Die RichtlinIEn für Mastrinder

Die «Tierschutz-kontrolliert»-Richtlinien für die Haltung von Mastrindern wurden von Nutztierexperten von VIER PFOTEN in Zusammenarbeit mit externen Wissenschaftlern erarbeitet. Die Einhaltung der Richtlinien wird jährlich durch externe Kontrollstellen und Überkontrollen durch Mitarbeiter der Nutztierabteilung von VIER PFOTEN geprüft. Da auch schrittweise Verbesserungen wertvoll sind, wird das «Tierschutz-kontrolliert»-Gütesiegel in zwei Stufen vergeben. 

Kriterien in den Stufen «SILBER» und «Gold»

  • WEIDEHALTUNG: Im Sommerhalbjahr wird den Mastrindern mindestens Halbtagesweide angeboten.
  • MEHR PLATZ IM STALL: Die Mastrinder haben deutlich mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben. 
  • EINGESTREUTE LIEGEFLÄCHEN: Die Tiere können sich hinlegen und ihre Gliedmassen entspannen. Ihre Klauen können abtrocknen, was sich positiv auf die Tiergesundheit auswirkt.
  • KEINE ANBINDEHALTUNG: Die Rinder haben Bewegungsfreiheit und können in Interaktion mit den Artgenossen treten.
  • VERBOT VON VOLLSPALTENBODEN: Der unnatürliche Untergrund führt zu Erkrankungen der Klauen und ist verboten.
  • BEHUTSAMKEIT BEI KASTRATION UND ENTHORNUNG: nur mit Betäubung, Schmerzausschaltung und nachträglicher Schmerzbehandlung.
  • KURZE TRANSPORTWEGE: Die Tiere dürfen nicht länger als vier Stunden transportiert werden.
  • SICHERE BETÄUBUNGSVERFAHREN: Nur bestimmte, tierschonende und vor allem sichere Verfahren werden bei der Schlachtung zugelassen.
  • ANWENDUNG TIERBEZOGENER PARAMETER: Bei den Kontrollen wird nicht nur der Stall kontrolliert, sondern auch das Wohlbefinden und der Gesundheitszustand der Tiere.
  • KONTROLLEN: Die Einhaltung der Kriterien wird durch staatlich akkreditierte Kontrollstellen überprüft. Mitarbeiter der Nutztierabteilung von VIER PFOTEN führen Überkontrollen durch.

Zusätzliche Kriterien in der «Gold» Stufe

  • KEINE ENTHORNUNG: Die Tiere behalten ihre Hörner und können diese so artgemäss als natürliches und wichtiges Merkmal in der Rangfolge-Bestimmung nutzen.
  • MUTTERKUHHALTUNG ODER AMMENKUHHALTUNG: Die Kälber bleiben nach der Geburt bei der Kuh, werden gesäugt und leben im natürlichen Herdenverband.
  • FREIER AUSLAUF: Permanenter Zugang zu einem befestigten Auslauf an frischer Luft erhöht die Lebensqualität der Tiere auch im Winter massiv.
Rinder auf einer Wiese. Im Hintergrund Hügel.

Wir haben ihr interesse geweckt?


Sie wollen Partner werden?

Kontakt aufnehmen

Suche