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Tierwohl als Kriterium bei der öffentlichen Beschaffung

Unsere Ernährungsgewohnheiten beeinflussen in hohem Masse das Leben von Nutztieren. Für den menschlichen Konsum bestimmt, werden weltweit über 56 Milliarden Tiere in der konventionellen Landwirtschaft gehalten. Wer bewusst einkauft und darauf achtet, welche Lebensmittel auf den Tisch kommen, kann einen Beitrag zu weniger Tierleid in der Landwirtschaft leisten. Dies gilt auch für Bund, Kantone und Gemeinden. In öffentlichen Einrichtungen werden täglich viele Mahlzeiten serviert – vom Kindergarten, über Schulen, Unis und Spitäler bis zum Altersheim. Im Jahr 2016 wurden für rund 21.84 Millionen Franken Lebensmittel beschafft.  Somit tragen öffentliche Einrichtungen bei der Beschaffung von Lebensmittel eine grosse Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt. Aber handelt der Staat auch in diesem Sinne?

Gesetzliche Tierwohlkriterien bei der öffentlichen Beschaffung fehlen

Die «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019» des Bundesrates betont die Wichtigkeit einer verantwortungsvollen öffentlichen Beschaffung. Es existieren jedoch keine gesetzlichen Tierwohlkriterien, welche es beim Einkauf von Lebensmittel zu berücksichtigen gibt. Der Bund wie auch die Kantone und Gemeinden achten bei der Beschaffung von Lebensmittel häufig auf Regionalität und Saisonalität. Das ist sehr lobenswert, nichtsdestotrotz gibt es kaum konkrete gesetzliche Verpflichtungen für die beschaffenden Institutionen. Weiter beinhalten die meist freiwilligen Nachhaltigkeitsleitfäden keine Tierschutzrichtlinien. Es mangelt an klaren Vorgaben und Transparenz: In den allermeisten Fällen gibt es keine öffentlich zugängliche Information oder Zahlen über Beschaffungsvorgänge und die in den Ausschreibungen angelegten Kriterien.

VIER PFOTEN FORDERT

  • Das natürliche Verhalten der Tiere soll zugelassen und gefördert werden.
  • Schmerzen und Leiden sollen vermieden werden.
  • Die Systeme sollen auf das Tier ausgerichtet sein – damit verbunden sind mehr Platz, Auslauf und Tageslicht.
  • Tierwohl soll vor Gewinn-Maximierung gestellt werden – damit verbunden ist die Abkehr von einseitigen Hochleistungsrassen.
  • Strenge Vorschriften zu Transport und Schlachtung sollten einen gerechten Umgang mit den Tieren bis zum Tod sicherstellen. 
  • Der Bezug tierischer Produkte soll reduziert werden.
  • Bei öffentlichen Ausschreibungen braucht es verpflichtende Kriterien, die nur noch den Bezug von tierischen Produkten mit hohen Tierschutzstandards erlauben.

Auswirkungen auf die Umwelt

Die Produktion von tierischen Lebensmittel hat gravierende Folgen für Umwelt und Klima. Kein anderes Lebensmittel benötigt so viele Ressourcen in der Herstellung. Tiere brauchen zum Wachsen, Eier legen oder für die Produktion von Milch viel Energie aus pflanzlicher Nahrung. Viel pflanzliche Energie wird dabei zu weniger tierischer Energie. Dabei geht oft für den Menschen nutzbare Nahrungsenergie verloren.  Für die Produktion von einem Kilo Rindfleisch werden beispielsweise bis zu rund 40kg Futter und 15'500 Liter Wasser benötigt. Die Folgen sind Landverbrauch, Düngemittel und Pestizideinsatz. Zudem verursacht die landwirtschaftliche Tierhaltung weltweit so viel Treibhausgasemissionen wie der gesamte Verkehrssektor.

Der Bund trägt Verantwortung

Öffentliche Einrichtungen tragen eine grosse Verantwortung, denn sie können öffentliche Mittel so einsetzen, dass jene Produktionsformen bevorzugt werden, die gezielt das Wohl der Tiere fördern und die Umweltbelastung reduzieren.

Im Report «Die öffentliche Beschaffung von tierischen Produkten – Ein Zustandsbericht über fehlende Tierschutz-Kriterien in öffentlichen Ausschreibungen» hat VIER PFOTEN die aktuellen Hintergründe der öffentlichen Beschaffung in vier Ländern analysiert.

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