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Rechtslage zur Kaninchenhaltung

Welche gesetzlichen Bestimmungen für Mastkaninchen gelten – und warum sie nicht ausreichend sind

Am 14.03.2017 hat sich das EU-Parlament mehrheitlich für Mindeststandards für Mastkaninchen ausgesprochen. Derzeit werden in der EU 320 Millionen Kaninchen in engen Drahtkäfigen gehalten. Nun ist die EU-Kommission aufgefordert, rasch legislative Vorschläge für bessere Haltungsbedingungen von Kaninchen auszuarbeiten.

Während ein EU-weites Verbot von konventionellen Käfigen für Masthühner seit Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurden bisher Käfige für Kaninchen noch nicht einmal in Frage gestellt. Derzeit gibt es keine EU-Bestimmung zur Haltung von Kaninchen.  VIER PFOTEN hatte bereits 2015 in einem Vortrag im EU-Parlament auf die Notwendigkeit einer besseren Gesetzgebung hingewiesen.

Rechtslage in Österreich

Österreich ist derzeit das einzige EU-Land, das die Käfighaltung von Mastkaninchen nicht erlaubt: Seit dem 01. Januar 2012 ist sie verboten. Insgesamt werden nur ein paar Tausend Kaninchen in Österreich für die Fleischproduktion gehalten – die meisten davon in Bodenhaltung oder Biohaltung. Doch jedes Jahr werden 160 Tonnen Kaninchenfleisch aus dem EU-Ausland nach Österreich importiert. Insbesondere das Nachbarland Deutschland ist ein grosser Produzent von Kaninchenfleisch – und hier ist die Käfighaltung immer noch erlaubt. Wenn Sie in einem österreichischen Restaurant Kaninchenfleisch bestellen, ist die Wahrscheinlichkeit also hoch, dass das Tier aus Käfighaltung stammt.

Schluss mit Käfighaltung!

Setzen Sie sich mit uns für ein EU-weites Verbot der Käfighaltung bei Mastkaninchen ein.

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