Rechtslage zur Kaninchenhaltung
Welche gesetzlichen Bestimmungen für Mastkaninchen gelten – und warum sie nicht ausreichend sind
Am 14.03.2017 hat sich das EU-Parlament mehrheitlich für Mindeststandards für Mastkaninchen ausgesprochen. Derzeit werden in der EU 320 Millionen Kaninchen in engen Drahtkäfigen gehalten. Nun ist die EU-Kommission aufgefordert, rasch legislative Vorschläge für bessere Haltungsbedingungen von Kaninchen auszuarbeiten.
Während ein EU-weites Verbot von konventionellen Käfigen für Masthühner seit Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurden bisher Käfige für Kaninchen noch nicht einmal in Frage gestellt. Derzeit gibt es keine EU-Bestimmung zur Haltung von Kaninchen. VIER PFOTEN hatte bereits 2015 in einem Vortrag im EU-Parlament auf die Notwendigkeit einer besseren Gesetzgebung hingewiesen.
Rechtslage in Österreich
Österreich ist derzeit das einzige EU-Land, das die Käfighaltung von Mastkaninchen nicht erlaubt: Seit dem 01. Januar 2012 ist sie verboten. Insgesamt werden nur ein paar Tausend Kaninchen in Österreich für die Fleischproduktion gehalten – die meisten davon in Bodenhaltung oder Biohaltung. Doch jedes Jahr werden 160 Tonnen Kaninchenfleisch aus dem EU-Ausland nach Österreich importiert. Insbesondere das Nachbarland Deutschland ist ein grosser Produzent von Kaninchenfleisch – und hier ist die Käfighaltung immer noch erlaubt. Wenn Sie in einem österreichischen Restaurant Kaninchenfleisch bestellen, ist die Wahrscheinlichkeit also hoch, dass das Tier aus Käfighaltung stammt.