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Kükentötung vor gericht

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot der Kükentötung in Nordrhein-Westfalen

15.5.2019

Am 16. Mai 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass

Rechtsstreitigkeiten seit 2013

Das Land Nordrhein-Westfalen erliess im Jahr 2013 per Erlass ein Verbot der Tötung von männlichen Eintagsküken in NRW. Mehrere Brütereien wehrten sich juristisch. Ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden wurde im Februar 2015 stattgegeben.

Die Landesregierung legte Berufung ein, das Oberverwaltungsgericht in Münster urteilte 2016, dass das Töten von männlichen Eintagsküken nicht gegen das Tierschutzgesetz verstösst. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem unverhältnismässig grossen wirtschaftlichen Aufwand verbunden. Bei der gebotenen Abwägung käme den Nutzungsinteressen, die für die Zulässigkeit der Tötung sprächen, derzeit ein höheres Gewicht zu, als gegenläufigen ethischen Gesichtspunkten. 

Das Verfahren liegt seitdem zur Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetz gegeben ist und inwieweit wirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen sind.

Mittlerweile hat die Firma SELEGGT in Zusammenarbeit mit REWE ein endokrinologisches Geschlechtsbestimmungs-Verfahren entwickelt, mit dem am neunten Tag geprüft werden kann, welches Geschlecht das Küken hat. Mit Hilfe dieses Verfahrens werden nur noch weibliche Küken ausgebrütet, männliche Embryonen werden getötet und zu Futtermittel verarbeitet. 

Bis Ende 2019 plant REWE, diese Eier in allen Filialen in Deutschland anzubieten. Ab 2020 soll das Verfahren auch anderen Marktteilnehmern zugänglich gemacht werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht in dieser Methode die Möglichkeit, das systematische Kükentöten zu beenden. 

Das Bundesverwaltungsgericht muss nun also auch berücksichtigen, dass es ein Alternativverfahren auf dem Markt gibt. Wissenschaftler sind sich einig, dass Küken schon vor dem neunten tag Schmerzen empfinden können. VIER PFOTEN lehnt die Geschlechtsbestimmung im Ei aus Tierschutzgründen ab und fordert eine Umstellung auf Zweinutzungshühner.

REWE entwickelt neues Verfahren

Mittlerweile hat die Firma SELEGGT in Zusammenarbeit mit REWE ein endokrinologisches Geschlechtsbestimmungs-Verfahren entwickelt, mit dem am neunten Tag geprüft werden kann, welches Geschlecht das Küken hat. Mit Hilfe dieses Verfahrens werden nur noch weibliche Küken ausgebrütet, männliche Embryonen werden getötet und zu Futtermittel verarbeitet. 

Bis Ende 2019 plant REWE, diese Eier in allen Filialen in Deutschland anzubieten. Ab 2020 soll das Verfahren auch anderen Marktteilnehmern zugänglich gemacht werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht in dieser Methode die Möglichkeit, das systematische Kükentöten zu beenden. 

Das Bundesverwaltungsgericht muss nun also auch berücksichtigen, dass es ein Alternativverfahren auf dem Markt gibt. Wissenschaftler sind sich einig, dass Küken schon vor dem neunten tag Schmerzen empfinden können. VIER PFOTEN lehnt die Geschlechtsbestimmung im Ei aus Tierschutzgründen ab und fordert eine Umstellung auf Zweinutzungshühner.

VIER PFOTEN fordert

Keine Bestimmung im Ei sondern Umstellung auf Zweinutzungshühner

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