Eingriffe bei Rindern
Schmerzhafte Eingriffe werden bei Rindern ohne Betäubung vorgenommen
Diese Grafik zeigt, welche schmerzhaften Eingriffe Rinder in der Intensivtierhaltung über sich ergehen lassen müssen.
Enthornen
- Zweck: Tiere sollen sich auf engem Raum nicht gegenseitig oder das Betreuungspersonal verletzen.
- Vorgehen: Die Hornanlagen werden ausgebrannt. Hornanlagen sind mit Nerven durchzogen, daher ist das Enthornen sehr schmerzhaft.
Schwanzkupieren (mit elastischen Ringen)
- Zweck bei der Milchkuh: Der Melker wird beim Melken nicht durch einen schmutzigen Schwanz gestört.
- Zweck bei Mastrindern: Vermeidet Schwanzspitzennekrosen bei enger Aufstallung in Vollspaltenbuchten. Eine Schwanzspitzennekrose beginnt mit Veränderungen der Haut an der Schwanzspitze. Dies kann zu Entzündungen führen und in die Schwanzwirbel aufsteigen, was auch das Rückenmark oder die Gelenke schädigen könnte. Tiere müssen oft – wenn der entzündete Teil nicht rechtzeitig amputiert wird – notgeschlachtet werden.
- Vorgehen: Ein Gummiring wird so fest um das innervierte Schwanzende gebunden, dass dieses abstirbt. Dieser Prozess dauert einige Wochen und ist sehr schmerzhaft für das Tier.
- Es gibt auch andere Methoden zum Schwanzkupieren, die jedoch ebenfalls ohne Betäubung durchgeführt werden (zum Beispiel Schwanzkupieren mit Thermokauter).
Brennen/Brandzeichen
- Zweck: Identifikation.
- Vorgehen: Mit einem glühend heissen Eisen werden dem Tier hochgradige Verbrennungen auf der Haut zugefügt. Die Tiere zeigen wochenlang Schmerzsymptome.
Ohrmarken einziehen
- Zweck: Identifikation.
- Vorgehen: Die Ohren werden durchstochen, um Identifikationsmarken anzubringen.
Kastration ohne Betäubung
- Zweck: Verhindert die Zeugungsfähigkeit männlicher Tiere und macht sie umgänglicher.
- Vorgehen: Die Samenstränge werden mit einer Zange (Burdizzo-Zange) stark gequetscht.
Vier Pfoten fordert
- Verbot der Enthornung. Wenn Enthornung, dann nur unter Betäubung und mit zusätzlicher Schmerzbehandlung mittels nicht-steroidaler Entzündungshemmer (NSAIDs) durch einen Tierarzt.
- generelles Verbot des Schwanzkürzens. Artgemässe Haltungssysteme erfordern kein Amputieren von Körperteilen.
- EU-weite Erlaubnis, dass Rinder auch gechipt werden dürfen, statt reiner Ohrmarkenpflicht.
- Kastration männlicher Rinder: Nur unter Sedierung, Schmerzausschaltung (Lokalanästhesie) und zusätzlicher Schmerzbehandlung mittels nicht-steroidaler Entzündungshemmer (NSAIDs) durch den Tierarzt.