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Seit 2019 ist die Welpenzucht von Tieren mit zu kurzer Schnauze in den Niederlanden verboten

Tierschutzgesetze zur Zucht von Tieren mit genetischen Störungen

Die Zucht von Tieren mit genetischen Störungen ist in vielen Ländern bereits durch Tierschutzgesetze geregelt, aber die Durchsetzung ist schwierig.

18.5.2020

In vielen Ländern gibt es bereits Gesetze zur Zucht von Tieren. Es gibt auch spezielle Gesetze zur selektiven Zucht von Tieren mit genetischen Störungen. Diese Gesetze heben hervor, dass die Zucht nicht erlaubt ist, wenn die für die Zucht ausgewählten Tiere eine verminderte Lebensqualität erfahren, indem sie körperliche Behinderungen haben, chronische Schmerzen ertragen müssen oder nicht in der Lage sind, das volle Spektrum ihres Verhaltens auszudrücken.

Beispiele für Gesetze in Europa

Die Tierschutzgesetze in verschiedenen europäischen Ländern verbieten die selektive Züchtung auf Merkmale, die sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere auswirken.

  • Nach Schweizer Tierschutzgesetzgebung dürfen einem Tier keine mit dem Zuchtziel zusammenhängende Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es darf auch nicht tiefgreifend in das Erscheinungsbild oder in die Fähigkeiten des Tieres eingegriffen werden. Das Züchten ist darauf auszurichten, gesunde Tiere zu erhalten. Wer züchten will, muss sich vorgängig über erblich bedingte Probleme der Elterntiere und der Nachzucht ausreichend informieren. Mit hochbelasteten Tieren darf weder gezüchtet werden, noch dürfen Verpaarungen zu hochbelasteten Nachkommen führen. Tiere, die aufgrund unzulässiger Zuchtziele gezüchtet wurden, dürfen nicht ausgestellt werden.
  • Das deutsche Tierschutzgesetz erlaubt keine Zucht von Tieren, wenn den Tieren oder deren Nachkommen u.a. erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemässen Gebrauch fehlen und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zu erwarten sind.
  • Das österreichische Tierschutzgesetz schreibt vor, dass es verboten ist, Schmerzen und Leiden zu verursachen. Es besagt insbesondere, dass es verboten ist, Tiere zu züchten, wenn vorhersehbar ist, dass für das Tier oder seine Nachkommen unter Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst leiden wird. Das österreichische Tierschutzgesetz enthält eine lange Liste von genetisch bedingten Störungen, darunter Atemnot, Bewegungsstörungen, Hautentzündungen, Haarlosigkeit, neurologische Symptome, Schädelverformungen und Körperformen, die natürliche Geburten nicht mehr zulassen.
  • Das britische Tierschutzgesetz legt fest, dass Hunde nicht zur Zucht eingesetzt werden dürfen, wenn ihre Gesundheit, ihr Geno- und Phänotyp wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Gesundheit ihrer Nachkommen haben.

Rassestandards verlangen Perfektion

Rassestandards sind Richtlinien, die von den Zuchtverbänden oder Zuchtvereinen festgelegt und vom FCI (Fédération Cynologique Internationale) geregelt werden. Sie werden angewandt, um sicherzustellen, dass die gezüchteten Hunde den Besonderheiten der Rasse entsprechen, zu der sie gehören. In den Rassestandards sind für jede Rasse bestimmte Kriterien festgelegt, die sich auf äusserlich wahrnehmbare Eigenschaften wie Aussehen, Bewegung und Temperament beziehen. 

Der Rassestandard für Französische Bulldoggen besagt zum Beispiel, dass sie kompakt gebaut sein und einen runden Kopf haben sollen. Der verkürzte Oberkiefer und die Stupsnase sind weitere erwünschte Merkmale. Der Standard besagt aber auch, dass eine normale Nasenatmung möglich sein muss. Betrachtet man die Französischen Bulldoggen heute, so stellt man fest, dass viele von ihnen diesen Standard nicht mehr erfüllen, die Zucht auf Aussehen wurde zu weit getrieben.

Durchsetzung ist schwierig

Obwohl es in vielen Ländern bereits Gesetze gibt, ist die Zucht von Tieren mit genetischen Störungen nicht eingestellt worden. Eines der Hauptprobleme ist, dass die Definition von Leiden oft unklar ist. Die Linien sind verschwommen und es fehlt an Durchsetzung in der Hundezucht.

Ein positives Beispiel ist eine Entwicklung in den Niederlanden. Die Gesetzgebung bezüglich der Zucht von Heimtieren in den Niederlanden wurde mit dem Ziel geändert, deren Gesundheit zu verbessern. Die niederländische Regierung verabschiedete 2014 in dieser Angelegenheit ein Gesetz, das die Zucht von etwa 20 kurzschnäuzigen Hunderassen verbietet. Die Schnauze der Hunde muss mindestens ein Drittel des Kopfes betragen. Zur Kontrolle nutzt das zuständige Ministerium ein Ampelsystem. Nur Hunde mit einer Fanglänge, die ein Drittel des Schädels ausmacht, dürfen für die Zucht verwendet werden.

Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, und die Entwicklung muss beobachtet werden, um zu sehen ob sie die Gesundheit der Hunde verbessert. Wenn diese Richtung einen positiven Effekt auf die Tiere hat, sollten andere Länder ebenfalls diesen Schritt gehen.

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