Äusserungen von Gönnern:
Testament für Tiere.
Ein Bericht von unseren Förderinnen E. und G. Blätterbinder
«Zeit unseres Lebens lagen uns Tiere sehr am Herzen, ebenso die Natur und die Umwelt.
Vor einigen Jahren wurden wir durch VIER PFOTEN auf das Schicksal der Tanzbären aufmerksam. Wir waren sehr berührt und informierten uns über die Tierschutzstiftung und ihre Arbeit. (...)
In einem Report von VIER PFOTEN lasen wir von der Möglichkeit, die Tierschutzarbeit der Stiftung mit einem Vermächtnis zu unterstützen. Da meine Schwester und ich keine Nachkommen haben, kam uns der Gedanke, alles an VIER PFOTEN zu vererben und nicht dem Staat zu überlassen. Das ist bereits sicher gestellt. Unser Testament für die Tiere haben wir von einem Notar aufsetzen lassen, der weiss genau, an was man alles denken muss.
Für uns ist Sterben kein Tabuthema, denn man weiss ja nie, wann es soweit ist. Wir sind beide sehr froh darüber, unseren «Nachlass» in guten Händen zu wissen. Nach unserem Tod soll das Geld eine sinnvolle Verwendung finden."
Die Schwestern E. und G. Blätterbinder sind Grundschullehrerinnen.
Mein Testament
Niemand denkt gerne darüber nach, "was wird nach mir sein". Mit einem korrekt verfassten Testament haben Sie die Sicherheit, dass nach Ihrem Ableben alles nach Ihrem Willen abläuft.
VIER PFOTEN ist Mitglied der Initiative Vergissmeinnicht, die sich dafür einsetzt, dass Menschen auch nach ihrem Tod Gutes tun können.
Gemeinsam mit der Notariatskammer beantworten wir gerne alle Ihre Fragen zum Thema.
Was wir für Sie tun können
Gerne beraten wir Sie, falls Sie Fragen zu einem Vermächtnis zugunsten von VIER PFOTEN haben:
Für welche Projekte und Kampagnen wird auf lange Sicht gesehen Ihre Spende benötigt und wie wird sie verwendet?
In der kostenlosen Broschüre "Nach mir werde ich Gutes tun» erfahren Sie, was Sie beim Vererben beachten müssen – insbesondere durch die seit 2017 in Kraft getretenen Neuerungen im Erbrecht – und wie sie gemeinnützige Organisationen im Testament berücksichtigen können. Gerne senden wir Ihnen ein Exemplar zu!
Ein Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens gibt professionelle Beratung zum Thema Testament und Erbrecht. Eine Einladungen für ein kostenloses Erstberatungsgespräch zu Erbrecht und Testament beim Notar von schicken wir Ihnen gerne zu.